Menü

kalender

März 2024
S M D M D F S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  

Partner

Partner

Corona-Regeln, 2G-Option, Corona-Gipfel, Corona-Regeln: Corona in Hessen und Wiesbaden, Stufenplan, Freedom-Day

FFP2-Maskenpficht im ÖPNV: Neue Corona-Regeln gelten jetzt

Der Herbst 2022 bringt neuen Corona-Regeln. Die Änderungen des neuen Infektionsschutzgesetzes treten am 1. Oktober in Kraft. Wiesbaden lebt! sagt ihnen, was im Fern- und Nahverkehr, in Arztpraxen, in Schulen und Ausbildungsbetrieben bis zum 23. April 2023 gilt.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Am Samstag tritt eine Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die gravierendste Veränderung ist, dass Bus-Bahn-Fahrende ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen müssen.

Auch wenn Hessische Regeln im Kern zunächst unverändert bestehen bleiben, musste die Landesregierung die Corona-Schutzverordnung (CoBaSchuV) zum 1. Oktober 2022 anpassen. Dieser Schritt ist notwendig geworden, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen derzeit wieder ansteigt, ändere sich für die Hessens Bürger mit der neuen Verordnung nahezu nichts, erklärten Ministerpräsident Boris Rhein und Gesundheitsminister Kai Klose.

Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick

Arztpraxen und Krankenhäuser

Für Patienten und Besucher gilt vom 1. Oktober bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt für Arztpraxen ebenso wie  Krankenhäuser und Pflegeheime. Besucherinnen und Besucher müssen sich dort auch weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend.

Schulen und Ausbildungseinrichtungen

Auch wenn aktuell noch keine Maskenpflicht in den hessischen Schulen vorgesehen ist, kann Hessen entsprechend der sich entwickelnden Corona-Situation zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts diese Veranlassen. Masßgeblich dafür ist die jeweilige Infektionsage.

ÖPNV: Fern- und Nahverkehr

Die hessische Corona-Schutzverordnung sieht weiterhin eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr vor, weil hier regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Eine medizinische Maske ist weiterhin ausreichend, eine FFP2-Maske wird aufgrund des besseren Schutzes empfohlen. Neu ist, dass das Tragen einer FFP2-Maske bundesweit im Fernverkehr vorgeschrieben ist. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.

Vollständig geimpft ist…

Zweimal reicht nicht mehr. Ab dem 1. Oktober gilt nur als vollständig geimpft, wer drei Einzelimpfungen erhalten hat. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein. Wie üblich, gibt es aber Ausnahmen: Wer zwei Einzelimpfungen erhalten hat und einen positiver Antikörpertest, der vor der ersten Impfung datiert ist, vorlegen kann oder einen PCR-Testnachweis über eine überstandene Corona-Infektion besitzt, der mindestens 28 Tage alt ist, gilt ebenso als vollständig geimpft.

Mit Vorsicht durch den dritten Corona-Winter

Ziel der weiterhin geltenden Basisschutzmaßnahmen ist es, gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur infektionsbedingte Personalausfälle zu vermeiden. Dafür sei auch die Mithilfe aller Hessinnen und Hessen wichtig, sagte Ministerpräsident Rhein. Der Ministerpräsident bittet alle Bürger, im Umgang mit grunderkrankten, vorbelasteten Menschen vorsichtig zu sein – und die die Chance zu nutzen, seinen Impfschutz in einer Arztpraxis oder einer Impfstelle des Öffentlichen Gesundheitsdiensts aufzufrischen, –  wenn das für einen empfohlen sei.

Gültig bis zum 7. April

Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt die Gültigkeitsdauer der Länderverordnungen nicht mehr auf maximal vier Wochen fest. Die nun in Kraft tretende Verordnung soll grundsätzlich bis zum 7. April 2023 und somit so lange wie das Infektionsschutzgesetz gelten.

Bild oben ©2022 Pixabay / Wiesbaden lebt 

Weitere Nachrichten lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite der Bundesregierung finden Sie unter www.bundesregierung.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.