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Who is it? Image of actual dna. Micah Baldwin / Flickr / CC BY-SA 2.0)

Genetischer Fingerabdruck, 20 Jahre DNA-Analyse-Datei

Der genetische Fingerabdruck ist nicht gleich die DNA eines Menschen. Denn genau genommen geht es dabei nur zu 10 Prozent um Gene. Die restlichen 90 Prozent haben überhaupt keine Funktion – doch sind sie entscheidend für die eindeutige Zuordnung.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Die Chance, dass zwei Menschen den gleichen Fingerabdruck haben, liegt bei 1:10 Milliarden. Ähnlich ist es bei den genetischen Informationen. Das Geheimnis der DNA-Analyse-Datei.

Sie ist ein unverzichtbares Mittel zur  Kriminalitätsbekämpfung und aus dem Alltag der Polizei nicht mehr  wegzudenken: Seit 20 Jahren gibt es in Deutschland die  DNA-Analyse-Datei. Am 17. April 1998 wurde im Bundeskriminalamt der Startschuss für die Speicherung von DNA-Mustern in der Datei gegeben.

1,2 Millionen DNA-Muster gespeichert

Aktuell sind in der DNA-Analyse-Datei knapp 1,2 Millionen DNA-Muster gespeichert. Darunter fallen rund 868.000 DNA-Muster  bekannter Straftäter und etwa 327.000 Spurenmuster aus noch ungeklärten Straftaten. Die zentrale Speicherung und der dadurch  mögliche Abgleich von Daten aus ganz Deutschland tragen maßgeblich zur Aufklärung von Straftaten bei. Das zeigt auch ein Blick in die  Geschichte: So wurden in den vergangenen 20 Jahren insgesamt über  260.000 bestätigte Treffer in der DNA-Analyse-Datei erzielt. Davon  konnten in über 210.000 Fällen konkrete Täterhinweise zu offenen  Tatortspuren an die Ermittlungsdienststellen weitergegeben werden.

Rudolph Moshammers Mörder überführt

Insbesondere bei Tötungsdelikten leistet die DNA-Analyse gute Dienste. Denn sie ist nicht nur treffsicher, sondern auch schnell.  Wenige Tage reichen aus, um das Spurenmaterial zu untersuchen und mit den im BKA zentral gespeicherten Daten zu vergleichen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Mord an dem Münchner Modedesigner Rudolph Moshammer aus dem Jahr 2005: Dank der DNA-Analyse und dem darauffolgenden Abgleich gelang es den Ermittlern, den Täter in einem Zeitraum von nur zwei Tagen zu identifizieren und festzunehmen.

Spuren-Auswertung

Die DNA-Analyse wurde im Laufe der letzten 20 Jahre fortlaufend weiterentwickelt und verfeinert. Diente sie vor 20 Jahren dazu, die klassische Identifizierungsmethode der Fingerabdrücke zu ergänzen, ist sie heute ein gleichwertiges und selbstverständliches Mittel der Spurensicherung. Dazu trägt der technische Fortschritt bei: Selbst mikroskopisch kleine Spurenmengen sind heute auswertbar und können über Treffer in der Datenbank zu Täterhinweisen führen. Dies gilt auch für so genannte Mischspuren. Durch den technischen Fortschritt ist es immer häufiger möglich, Spuren auszuwerten, die DNA-Bestandteile verschiedener Personen enthalten.

Eigene Forschung

Die Analysestandards – sowohl national als auch international – werden für Deutschland über das Bundeskriminalamt gesetzt. Denn das BKA hostet nicht nur zentral die Datenbank, sondern verfügt auch über ein eigenes DNA-Labor. Dort werden Spuren aus BKA-Ermittlungsverfahren untersucht, zum Beispiel aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder dem polizeilichen Staatsschutz, aber auch Analysen für weitere Ermittlungsbehörden des Bundes durchgeführt. Darüber hinaus engagiert sich das BKA international in Forschungsverbünden, um die Analysemethoden weiter zu verfeinern.

DNA-Datenaustausch

Parallel zu den Fortschritten in der DNA-Analyse wurde in den vergangenen 20 Jahren auch die DNA-Analyse-Datei weiterentwickelt. Beim letzten großen Update im Jahr 2010 wurde die Anwenderfreundlichkeit wesentlich verbessert. Seitdem sind für die Anwender der Polizeien des Bundes und der Länder alle Funktionalitäten der Expertendatei mit wenigen Klicks erreichbar. Darüber hinaus engagiert sich das Bundeskriminalamt für den internationalen DNA-Datenaustausch. Dieser begann vor etwa zehn Jahren und hat in seiner Bedeutung mit dem nationalen Austausch gleichgezogen. Durch diese internationale Zusammenarbeit von mittlerweile 20 EU-Staaten wurden zehntausende Treffer erzielt und  Straftaten aufgeklärt, die ohne diese Kooperation größtenteils unentdeckt geblieben wären.

Methoden und Services rund um die DNA

Das BKA ist seit 20 Jahren maßgeblich sowohl an der Erforschung  der DNA-Analyse als auch bei der Fortentwicklung der DNA-Analyse-Datei beteiligt. Diese langjährige Erfahrung wird auch künftig  dazu beitragen, Methoden und Services zu verbessern mit dem Ziel, die Strafverfolgung noch effizienter zu gestalten.

Genetischer Fingerabdruck

Als genetischer Fingerabdruck wird ein DNA-Profil eines Individuums bezeichnet, das für dieses in hohem Maße charakteristisch ist. Die DNA wird aus Zellen gewonnen, die aus Gewebeteilen oder Sekreten, zum Beispiel Sperma, Hautzellen oder Speichel stammen. Das Verfahren wird in der Molekularbiologie auch als Genetic Fingerprinting oder DNA Fingerprinting bezeichnet. Alec Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In Deutschland wird es seit 1988 als Beweis in einem Strafprozess vor Gericht verwendet. (wikipedia). (Foto: Micah Baldwin / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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