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Jugendparlament / Oberbürgermeisterwahl / OB-Wahl / OB-Stichwahl: Wahllokale - Wählen gehen, Stimme abgeben. @2019 Tim Reckmann | Flicker | CC BY 2.0

Frist läuft ab: So klappt es noch mit der Briefwahl

Keine sieben Tage: Die OB-Stichwahl steht bevor – und für Briefwähler läuft die Zeit davon. Wer sicherstellen will, dass seine Stimme zählt, sollte jetzt handeln. Welche Fristen zu beachten sind, wo noch persönlich gewählt werden kann und wie Wahlbriefe rechtzeitig ankommen – hier die wichtigsten Infos.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 1 Monat vor 0

Die Frist für die Briefwahl zur OB-Stichwahl läuft ab. Wer per Post abstimmen will, muss schnell sein. Alle Fristen, Orte und Regeln für eine gültige Stimme im Überblick.

Wer bei der Stichwahl des Oberbürgermeisters per Briefwahl abstimmen möchte, sollte sich beeilen. Die Zeit drängt, und einige Fristen laufen bereits in Kürze aus. Damit die Stimme auch sicher gezählt wird, gibt es einige entscheidende Punkte zu beachten.

Persönlich wählen statt riskieren

Ein schriftlicher Antrag kurz vor der Wahl kann problematisch sein: Ob die Unterlagen rechtzeitig ankommen, bleibt ungewiss. Wer sichergehen will, dass die Stimme zählt, sollte daher persönlich wählen. Dies ist möglich im Wahlbüro (Friedrichstraße 16, 1. OG) oder in den örtlichen Verwaltungsstellen – jeweils zu den regulären Öffnungszeiten. Am Freitag, den 28. März, sind zudem alle Ortsverwaltungen mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Fristen im Blick behalten

Online lässt sich die Briefwahl nur noch bis Mittwoch, 26. März, um 12 Uhr beantragen. Danach bleibt nur der persönliche Weg. Wer sich für die Briefwahl entschieden hat, muss spätestens bis Freitag, 28. März, um 13 Uhr seinen Antrag gestellt haben – danach werden keine Anträge mehr bearbeitet.

Eine Ausnahme gibt es: Wer plötzlich erkrankt und dies nachweisen kann, darf bis zum Stichwahltag um 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen. Sollte ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht angekommen sein, besteht ebenfalls die Möglichkeit, bis 15 Uhr einen neuen zu beantragen.

Wichtige Regeln für Bevollmächtigte

Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Doch es gibt eine Einschränkung: Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten. Dies muss schriftlich versichert werden.

Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten haben, sollten sie umgehend zurückschicken. Entscheidend ist: Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 30. März, um 18 Uhr im Wahlamt eingehen, werden gezählt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief direkt in den Briefkasten des Wahlamts einwerfen – auch am Wahltag noch.

Wahltag: Was ist zu beachten?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen, muss aber einen gültigen Ausweis mitbringen. Die Stimme wird mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel abgegeben – weitere Markierungen machen den Stimmzettel ungültig. Wer sich verschreibt, kann sich beim Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben lassen.

Foto – OB-Stichwahl, Wählen gehen, Stimme abgeben. @2019 Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr

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