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Silvester Gala am Kurhaus 2017

Feuerwerk: Wo in Wiesbaden an Silvester geknallt werden darf

In Gärten, privaten Gärten sowieso, aber auch sonst ist in Wiesbaden das abbrennen von Feuerwerkskörpern generell erlaubt. Per Allgemeinverfügung verboten ist es nur an den beliebten Orten. Dort, wo viele Menschen zusammenkommen können und gerne feiern – etwa auf dem Schlossplatz oder vor dem Kurhaus.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Silvester ohne Raketen und bunten Lichteffekten ist für viele kaum mehr vorstellbar. Doch in diesem Jahr wird alles anders. Auch wenn es kein generelles Feuerwerksverbot gibt, ist Zurückhaltung gefragt.

Feuerwerke gibt es schon sein Hunderten von Jahren. Sie reicht weit und bis nach China zurück. Der chinesische Mönch Li Tian erfand während der Tang-Dynastie das Schwarzpulver – und erweckte damit den Gebrauch von Schusswaffen sowie das das Feuerwerk zum Leben. Mit dem sogenannten Bahzou versuchten die Chinesen böse Geister vertreiben. Im Griechenland des im 14. Jahrhunderts lernten die Menschen wie aus einfach brennenden Holzstäben mithilfe von geladenen Hülsen Raketen und Feuerwerkskörper entstehen. Zu einem Brauch mit Kult-Status entwickelte sich das Feuerwerk erst in Italien. Maler, Bildhauer und Architekten nutzten die heutigen Raketen, um Schlösser, Burgen, Brücken und Türme in Szene zu setzen. Zum Jahreswechsel dagegen dient der Lärm und die Knallerei an Silvester wieder mehr dazu, während Silvesternacht böse Geister und Dämonen zu vertreiben. Auch in diesem Jahr liegt dieser Wunsch zugrunde. Nur dass es eben anders wird.

Feuerwerk ist in Wiesbaden erlaubt

Bereits vor Wochen hatte die Landeshauptstadt das traditionelle und allseits beliebte Feuerwerk an Silvester am Bowling Green vor dem Kurhaus abgesagt. Darüber hinaus gibt es zwar kein generelles Verbot für private Feuerwerke. Um aber die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und das Gesundheitssystem nicht außerordentlich mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu belasten, hat der Verwaltungsrat Verbote für „publikumsträchtige“ Plätze ausgesprochen. Demnach sind Feuerwerkskörper an folgenden Plätzen verbotren.

Kein Feuerwerk an folgenden Plätzen

  • rund um das Bowling Green (umschlossen von dem Friedrich-vonThiersch-Weg, dem Kurhausplatz, der Christian-Zais-Straße sowie der Wilhelmstraße)
  • auf dem Kranzplatz (begrenzt durch den Kochbrunnenplatz, die Georg-August-Zinn-Straße, die Webergasse und die Langgasse),
  • auf dem der Platz der Deutschen Einheit (begrenzt durch den Faulbrunnenplatz, die Schwalbacher Straße bis Einmündung Platz der Deutschen Einheit,
  • den Platz der Deutschen Einheit inklusive des Stadtplatzes bis zur Bertramstraße, die Bleichstraße sowie die Bleichstraße bis zur Schwalbacher Straße),
  • auf dem Schlossplatz (begrenzt von der Straße Schlossplatz Nummer 1 bis Schlossplatz Nummer 3 (Gebäude des Hessischen Landtags), der Straße Schlossplatz, der Straße Marktplatz von der Nummer 11 bis zur Höhe der Nummer 7, von dort abzweigend zur Straße Schlossplatz Nummer 1),
  • auf dem Dernsches Gelände (begrenzt durch die Straße Marktplatz mit dem Gebäude des Neuen Rathauses, die Straße Marktplatz bis zur Einmündung der Karl-Glässing-Straße, die De-Laspeé-Straße, die Friedrichstraße, die Marktstraße bis zur Nummer 10),
  • rund um den Kulturpark (begrenzt durch das Gebäude Kulturzentrum Schlachthof in der Murnaustraße 1, die Murnaustraße von der Nummer 2 bis zur Höhe der Nummer 10, von dort in gerade Linie zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn bis zur Höhe des Kulturzentrums Schlachthof in der Murnaustraße 1),
  • am Rheinufer in Biebrich begrenzt durch die Straße Am Parkfeld, die Rheingaustraße, die Wilhelm-Kopp-Straße und den Lauf des Rheins und
  • am Rheinufer in Mainz-Kastel begrenzt durch die Theodor-Heuss-Brücke, die Straße Rheinufer, diese abzweigend in Richtung des Flussbetts des Rheins und der Straße Kasteler Museumsufer und den Lauf des Rheins.

Eine ausführliche Begründung der Maßnahme ist in der Allgemeinverfügung hier nachzulesen.

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Alle Allgemeinverfügungen mit sämtlichen Detailregelungen finden Sie unter wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.