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Preisbremsen: Gas- und Strompreisbremse

ESWE setzt Preisbremsen schnell um

ESWE Versorgung informiert: Nachdem der Bundestag die Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen hat, können sich Unternehmen und Haushalte darauf verlassen, dass sie entlastet werden. Wir erklären, wie das umgesetzt wird.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 1

Die Preisbremsen verbilligen Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme auf  9,5 Cent an. Und bei Strom auf 40 Cent. Wir rechne vor.

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit einer Preisbremse geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse, die zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Frank Rolle erklärt die Gas- und Strompreisbremse

https://youtu.be/cANdiiQm5PE

Video: Frank Rolle, Pressesprecher bei ESWE Versorgung, erklärt das Prinzip der Gas- und Strompreisbremse<

Kunden von ESWE Versorgung, die per Bankeinzug bezahlen, müssen sich um nichts mehr kümmern. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über ihren monatlichen Abschlag oder über ihre Jahresabrechnung. Das Unternehmen wird sie bis voraussichtlich Ende Februar darüber informieren, wie sich ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert.

SEPA-Lastschriftmandat

Kunden, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten bis voraussichtlich Ende Februar von ESWE Versorgung eine Information über ihren neuen Abschlag, sodass sie diesen anpassen können. Sollten sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: Wiesbadens Versorger kümmert sich darum, dass alle Kunden die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.

Mieter können sich zurücklehnen

Mieter haben häufig keinen direkten Vertrag mit ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen. In diesem Fall erhält der Vermieter die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn die Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen die monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden.

Geld gibt es rückwirkend

Die Umsetzung der Maßnahmenpakete bringt für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. Daher reduziert sich der Abschlag erst ab März. Aber keine Angst: Gas- und Strompreisbremsen für die Monate Januar und Februar werden rückwirkend im März-Abschlag berücksichtigt. Dieser fällt dann besonders gering aus.

Grafik oben ©2023 Wiesbadenlebt

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Die offizielle Internetseite vom ESWE Versorgung finden Sie unter www.eswe-versorgung.de.

 

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