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Einbahnstraßenregelung Walkmühlstrasse

Einbahnstraßenregelung der Walkmühlstraße umgesetzt

Ob sich die Raser in der Walkmühlstraße von der Einbahnstraßenregelung beeindrucken lassen, wird sich zeigen. Bis sich alle an die neue Wegführung gewöhnt haben, dauert sicherlich auch. Achtung: Die Polizei könnte sich hier mal beobachten und Kasse machen.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Dem Durchgangsverkehr wurde gut ein halbes Jahr nach dem Beschluss ein Riegel vorgeschoben. Die Walkmühlstraße ist jetzt in Teilabschnitten die gewünschte Einbahnstraße. 

Was lange währt, wird endlich gut,– doch so richtig klar sind die neuen Regelungen noch nicht allen Autofahrern. Kaum sind die Einbahnstraßenabschnitte in der Walkmühstraße eingerichtet, kommen manche aus dem Staunen nicht raus. Wer jetzt an der Emser Straße vor dem Dürerplatz Richtung Platte abbiegen  will, kann das nicht mehr – oder macht es verbotenerweise einfach.

„Von der Neuordnung des Straßenraums und der Einbahnstraßenregelung in der Walkmühlstraße profitieren nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner, für die es künftig deutlich ruhiger werden dürfte. Auch die Fußgängerinnen und Fußgänger bekommen mehr Platz, was vor allem denjenigen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen zugutekommt.“ –  erklärt Verkehrsdezernent Andreas Kowol.

Offiziell git: Zwischen Schützenstraße und Gaabstraße sowie zwischen Kesselbachstraße und Emser Straße kann auf der Walkmühlstraße nur noch in Fahrtrichtung Emser Straße gefahren werden (Einbahnstraßenabschnitt). Um für die Anwohner Umwege möglichst gering zu halten, ist der Abschnitt zwischen Gaabstraße und Kesselbachstraße auch jetzt nicht im Zweirichtungsverkehr zu befahren. Darüber hinaus sind die Einbahnstraßenabschnitte für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Auf den Busverkehr habe diese Maßnahme keine Auswirkungen, heißt es weiter.

Hintergrund

Im Rahmen der Überprüfung der örtlichen Situation haben der Ortsbeirat und das Verkehrsdezernent festgestellt, dass die bestehende Anordnung zum Parken auf den Gehwegen in Teilbereichen aufgrund zu geringer Gehwegbreiten nicht mehr den Vorgaben der aktuellen Straßenverkehrsordnung entspricht. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, wurden daher überall dort, wo es erforderlich ist, Parkplätze ganz oder teilweise auf die Fahrbahn verlegt. Die Anzahl der Stellplätze bleibt in diesem Straßenzug unverändert.

Bild oben ©2021 Wiesbaden lebt FJW

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Die Internetseite vom Verkehrsdezernat finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.