April 2020 erster Lockdown, Oktober 2020 zweiter Lockdown. Wiesbadener Bars und Clubs sind seit dem ersten Lockdown geschlossen. Biergärten und Außengastronomie als letzte Chance.
Anders als im vorherigen Lockdown haben diesmal auch Einzelhändler für einen längeren Zeitraum geschlossen. Um die Last der Gastronomen und Händler zu mildern, hat Verkehrsdezernent Andreas Kowol jetzt Möglichkeiten geschaffen, um die Sondernutzungsgebühren zu erstattet zu bekommen.
„Die zur Verfügung gestellten neuen Flächen und Erweiterungsflächen bleiben bis zum Jahresende gebührenfrei. Gastronomen müssen bei allen Aktivitäten damit rechnen, dass die Flächen nach der Pandemie wieder eingezogen werden.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Durch die neuen Regelungen können die Gebühren für Flächen der Außengastronomie, für Warenauslagen sowie für Werbeständer auch dann anteilig zurückerstattet werden, wenn angefangene Monate betroffen sind. Das sei dem Verkehrsdezernat ein wichtiges Anliegen, um die Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit nach Kräften zu unterstützen. Deshalb blieben auch die Flächen oder Erweiterungsflächen bis Jahresende gebührenfrei, so Kowol. Und weiter: Dieses Angebot wurde in Wiesbaden in großem Umfang genutzt, viele Flächen wurden für die Außenbewirtschaftung neu erschlossen, um größtmöglichen Abstand untereinander zu gewährleisten. Wir hoffen darauf, dass sich die pandemische Lage so bald wie möglich wieder entspannt und die Außengastronomie dann wieder öffnen darf.“
„Viele Gastronomen sind bereits auf uns zugegangen und haben sich bezüglich möglicher Unterstützung informiert. Nach dem ersten Lockdown haben viele auch die Gelegenheit genutzt, die Gebühr für nicht genutzte volle Kalendermonate der Außenbewirtschaftung erstattet zu bekommen.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Wegen der Vielzahl der Betroffenen und der noch ungewissen Entwicklung können sich die Gewerbetreibenden auch diesmal zum Ende des Lockdowns mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen und erhalten dann die Gutschrift. Das einzelne Abrechnen von jedem Monat und jedem Betrieb ist personell und zeitlich nicht möglich. Das Straßenverkehrsamt möchte darauf hinweisen, dass in diesem Zusammenhang die Stundung oder Ratenzahlung möglich ist.
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Den offiziellen Kontakt zum Verkehrsdezernat finden Sie unter www.wiesbaden.de.