Schwimmen ist nicht nur ein attraktiver Sport, sondern auch eine Kulturtechnik. Um Schwimmen zu können und zu erlernen, braucht es eine funktionierende Bäderlandschaft – die Lust und Spaß aufs Schwimmen macht.
Ausreichende Bewegung ist entscheidend für ein gesundes Leben. Im Rahmen des Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramms „SWIM“ fördert Hessen die Sanierung und Instandhaltung der Bäderlandschaft in Wiesbaden und Hessen – und trägt mit jährlich zehn Millionen Euro zur Gewährleistung eines zeitgemäßen Breitensportangebots bei. Am Donnerstag hat Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz im Thermalbad Aukammtal einen Förderbescheid über 170000 Euro an Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende übergeben.
„Hessen setzt sich für den Erhalt seiner Schwimmbäder ein und sorgt gleichzeitig dafür, dass sie technisch auf der Höhe der Zeit sind. Es freut mich sehr, dass erstmals auch unsere Landeshauptstadt von dem Investitionsprogramm profitiert.“ – Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Bereits in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms HAI über 100 Hallenbäder mit einer Summe von 50 Millionen Euro gefördert – und 2019 ein neues Programm aufgelegt. Das bundesweit einzigartige Programm SWIM geht darüber hinaus und investiert bis zum Jahr 2023 erneut 50 Millionen Euro in den Erhalt und die Erneuerung der Frei- und Hallenbäder in Hessen. Im Thermalbad Aukammtal dient das Geld zur energetischen Sanierung der Lüftungsanlage und soll durch eine ressourcenschonende Bewirtschaftung langfristig die Heizkosten des Bades senken.
„Wiesbadens Alleinstellungsmerkmal ist seine Kurlandschaft und Bäderkultur. Dabei sind die Anlagen aber weit mehr als nur Freizeitangebote, wie die intensive Nutzung der Hallenbäder durch Schulklassen zeigt.“– Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Dass Schüler Schwimmen lernen, ist kein Selbstzweck. Das Schwimmenlernen trägt zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Gerade für ältere Mitbürger stelle Schwimmen eine wesentliche Grundlage für die Fitness bis ins hohe Alter dar. Ich bin mir sicher, dass die 170.000 Euro gut angelegt sind und freue mich schon darauf, dem Thermalbad selbst einmal wieder einen Besuch abzustatten, hielt Lorz abschließend fest.
Antragsberechtigt…
sind alle Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände. Sie können sich für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Erklärtes Ziel ist es zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstätten zu fördern.
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Die offizielle Internetseite des Landesregierung zum Förderprogramm SWIM finden Sie unter innen.hessen.de.