Gebärdensprachdolmetscher gelten als alltagsnahe Teilhabe zu Gesundheitsleistungen. So vereinfacht Hessen die Kostenerstattung für ihren Einsatz.
Das Land Hessen übernimmt die Kosten der Gebärdensprachdolmetscher, die bei Impfungen die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellt. Für die anspruchsberechtigte Personengruppe haben wir in kürzester Zeit ein barrierearmes Verfahren entwickelt, damit Kosten entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet oder aber der Person erstattet werden können, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.
„Mit der neuen regelung ermöglichen wir Selbstbestimmung, alltagsnahe Barrierefreiheit und Teilhabe. Im Zusammenhang mit der wünschenswerten Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung ist das sowohl unter gesundheits- als auch unter gleichstellungspolitischen Aspekten ein wichtiger Schritt.“ – Gesundheitsminister Klose fest.
Die Antragsformulare wurden gezielt barrierearm gestaltet. Darüber hinaus entfällt auch der Nachweis, dass kein Familienmitglied oder eine Person aus dem sozialen Umfeld zur Verfügung steht, die dolmetschen kann. Auf der Grundlage einer Klarstellung durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Kostentragung für Gebärdendolmetscher im Impfprocedere ist anzunehmen, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen werden. Hessen hat hier sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf einen Nachweis dafür, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Die Wege und die damit verbundenen Hürden, die den Menschen zugemutet werden, die für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Gebärdensprachdolmetscher benötigen, wurden in Hessen so gezielt erleichtert.
Antrag stellen
Betroffene Personen finden die Entsprechenden Antragsformulare verbunden mit nützlichen Informationen auf den nachfolgend genannten zwei Internetseiten: (1) hessenlink.de/ImpfFAQ und (2) corona-impfung.hessen.de.
Bild oben ©2021 Volker Watschounek
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Antrag zur Kostenübernahme herunterladen: Hessischen Gesundheitsministeriums.