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Der Eimer, Gaststätte in Wiesbaden

Corona, greift die Betriebsschließungsversicherung?

Geschlossene Restaurants, leere Hotels, verwaiste Einkaufsstraßen: Viele Unternehmer fürchten während der Corona-Krise um ihre Existenz. Die R+V Versicherung unterstützt ihre Kunden finanziell. Auch wenn die Betriebsschließungsversicherung die Schäden der Krise nicht abdeckt: Die Versicherung hilft ihren Kunden.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

In Zeiten von Corona ist für viele die Betriebsschließungsversicherung in aller Munde. Ob Hotel, Gaststätte oder Supermarkt – in erster Linie ist die Versicherung für Firmen gedacht, die mit Lebensmitteln zu tun haben.

Die mit Lebensmitteln zu tun haben… Gerade Supermärkten geht es in der aktuellen Situation vergleichsweise gut. Aber auch, wenn diese Unternehmen infolge der Krise schließen müssten, greift die Betriebsschließungsversicherung dann nicht. Dessen ungeachtet bereitet die Verbreitung des Coronavirus der Wirtschaft zunehmend Sorgen. Seit durch eine Verfügung der Bundesländer nahezu alle Hotels, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe geschlossen wurden, bangen viele Unternehmer um ihre Zukunft.

„Die R+V Versicherung nimmt diese Sorgen sehr ernst und steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir haben eine gute Lösung für unsere Versicherten gefunden – und zwar für alle Branchen in ganz Deutschland.“ – Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender

Die Betriebsschließungsversicherung der R+V deckt Schäden durch das Coronavirus nicht ab. Trotzdem stehen wir unseren Kunden in dieser existenzbedrohenden Situation bei. Betroffene Unternehmen, die eine Betriebsschließungsversicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten von uns jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe“, erläutert Rollinger.

„Wir rechnen damit, einen hohen zweistelligen Millionenbetrag auszuzahlen. Aber es ist uns wichtig, unseren Versicherten in dieser Krise zu helfen.“ – Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender

Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, bekommen Firmenkunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der R+V abgeschlossen haben, bis zu 15 Prozent der vereinbarten Entschädigung. Diese Regelung gilt für die Dauer der versicherten Schließungszeit – maximal für 30 Tage. Diese Summe lehnt sich an die Lösung an, die verschiedene Versicherer für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern gefunden haben. Die Regelung der R+V gilt bundesweit und für alle Unternehmen mit einer Betriebsschließungsversicherung, die durch Corona in Not geraten sind. Darüber hinaus bietet die R+V weitere Unterstützungsangebote in anderen Sparten. Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.ruv.de/service/corona

Was leistet die Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das wird am Beispiel der Salmonellen deutlich: Wenn die Behörde einen Betrieb schließt, bis der Keim-Herd gefunden und erfolgreich bekämpft wurde, tritt die Betriebsschließungsversicherung für die entstehenden Kosten ein. Wenn die Bundesländer alle Hotel- und Gaststätten sowie zahlreiche Läden präventiv schließen, um die Ausbreitung des Coroanvirus zu verlangsamen, greift die Betriebsschließungsversicherung nicht.

Die R+V hat in ihren Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung explizit alle versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger abschließend aufgeführt. Coronaviren sind hier nicht genannt. ∆

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Die offizielle Internetseite des Versicherers finden Sie unter www.ruv.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.