Wegen einer Kranaufstellung in der Stielstraße gilt am Montag, 4. Mai, ab etwa 22 Uhr bis Dienstag, 6 Uhr, eine Einbahnstraßenregelung. Für diesen Zeitraum werden für die Haltestellen „Vogesenstraße“ und „Zeilstraße“ jeweils Ersatzhaltestellen eingerichtet. Betroffen sind die Linien 23, 45 und N12.
Einbahnstraßenregelung in der Stielstraße: Haltestellen entfallen
Wegen einer Kranaufstellung in der Stielstraße gilt am Montag, 4. Mai, ab etwa 22 Uhr bis Dienstag, 6 Uhr, eine Einbahnstraßenregelung. Für diesen Zeitraum werden für die Haltestellen „Vogesenstraße“ und „Zeilstraße“ jeweils Ersatzhaltestellen eingerichtet. Betroffen sind die Linien 23, 45 und N12.




