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Korona Kontaktverbot, Land beschließt Strafen bis zu 5000 Euro

Corona: 200 Euro für Treffen auf Spielplätzen und in Parks

Sich am Rhein auf eine Flasche Wein treffen, zusammen im Park oder auf dem Spielplatz abhängen. Jetzt wird’s teuer. Hessens Innenministerium orientiert sich beim hessischen Corona-Bußgeldkatalog an dem Strafmaß aus NRW. Demnach sind Bußgelder von bis zu 5000 Euro möglich.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Sie kommen einfach so auf dem Platz der Deutschen Einheit zusammen. Mal acht, mal zehn oder auch schon mal zwölf Kinder spielen zusammen Völkerball. Corona: Von morgen an, Freitag, geht das ins Geld.

Das Infektionsschutzgesetz macht es möglich. Hessens Corona-Bußgeldkatalog ist da. Von Morgen an, 3. April, können Wiesbadens Ordnungskräfte Verstöße gegen die in Hessen geltenden Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern ahnden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) haben sich je nach Schwere des Vergehens mit dem Kabinett auf Bußgelder in Höhe von 200 bis zu 5.000 Euro geeinigt.

„Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hat sich bisher an die notwendigen Einschränkungen unseres Alltags gehalten. Das ist ein großartiges Zeichen gelebter Solidarität und ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in schwierigen Zeiten.“Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth 

Konkret geht es um Verstöße gegen das geltende Kontaktverbot in der Öffentlichkeit, den Betrieb von Bars, Shisha Bars und Restaurants sowie die Nichteinhaltung der für Senioren-, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser geltenden Richtlinien. Bei Missachtung der Anordnungen werden diese von Freitag o:00 Uhr als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

„Leider gibt es aber immer noch einige Unbelehrbare, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Wer sich weiterhin so unsolidarisch verhält und sich zum Kicken im Park verabredet oder heimlich Corona-Partys feiert, gefährdet das Leben seiner Mitmenschen. Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren.“ – Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth 

Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers.

Die Landesregierung hat den örtlichen Behörden Bußgeld-Summen vorgegeben, um die Einheitlichkeit zu wahren. Das Kabinett hat sich auf folgende Summen verständigt.

Regelsatz von 200 Euro

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
  • Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
  • Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

Regelsatz von 500 Euro

  • Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

  • Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
  • Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens
Korona Kontaktverbot, Land beschließt Strafen bis zu 5000 Euro

Corona Kontaktverbot, Land beschließt Strafen bis zu 5000 Euro

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

  • Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
  • Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
  • Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen

Weitere Nachrichten lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Innenministeriums  finden Sie unter innen.hessen.de.

1 Kommentar

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.