Die letzten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie laufen am Karfreitag aus, die Corona-Warn-App geht in den Schlafmodus.
In Hessen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Dazu zählen aktuell noch Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnis, die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen beziehungsweise für Patienten in Arztpraxen sowie die Beschränkungsmöglichkeiten der Coronavirus-Einreiseverordnung.
„Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass Corona seinen Schrecken verloren hat. Es ist nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren.“ – Ministerpräsident Boris Rhein
Das bevorstehende Ende der Maßnahmen lenke den Blick auf die notwendige Auswertung der Pandemieerfahrungen, sagte der Regierungschef und ergänzte, dass die Grundrechtsbeschränkungen massiv gewesen seien und in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartig. Maßnahmen, die auf Basis der damaligen Informationen und Gefahrenlage getroffen worden wären, müssten sorgfältig analysiert werden. Obwohl viele politische Entscheidungen trotz fundierter wissenschaftlicher Beratung unter einem gehörigen Maß an Unsicherheit getroffen werden mussten, habe der gesellschaftliche Zusammenhalt unter dem Strich gewahrt werden können, sagte Rhein.
„Das der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt werden konnte, liegt nicht zuletzt daran, dass sich bei den wesentlichen Entscheidungen alle demokratischen Parteien in der Sache einig waren. Für dieses staatstragende Verhalten bin ich ebenso dankbar wie für den beeindruckenden Durchhaltewillen der Bevölkerung.“ – Ministerpräsident Boris Rhein
Mit Blick auf etwaige künftige Pandemien sagte der Ministerpräsident, dass eine eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes dringend notwendig sei. Ein Impfektionsgesetz, dass die Erfahrungen der Pandemie berücksichtige und Rechtsicherheit für weitere Pandemien schaffe sei jetzt nötig. Dazu müssen wir praktikable Regelungen schaffen, die für die unterschiedlichsten Pandemien und für alle Krankheitserreger gelten. Rhein begrüß, dass der von Bundestag und Bundesregierung besetzte Sachverständigenausschuss bereits im vergangenen Jahr einen erheblichen Reformbedarf für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung festgestellt habe. Er selbst sehe hier alle in der Pflicht und wünsche sich die notwendige Überarbeitung unter Einbeziehung der Ländern. Schließlich liege dort die maßgebliche Expertise bei der pandemiebedingten Rechtssetzung und auch bei der Umsetzung der Vorschriften, so Hessens Ministerpräsident abschließend.
Foto oben ©2023 Staatskanzlei
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Das Infektionsschutzgesetz in Wortlaut finden Sie unter rp-giessen.hessen.de.