Nur noch wenige Tage bis zur Wahl! Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, sollte seinen Wahlbrief jetzt absenden oder direkt abgeben.
Die Zeit drängt: Wer noch per Briefwahl an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen will, sollte keine Minute mehr verlieren. Spätestens am 9. März um 18 Uhr müssen die Wahlbriefe eingegangen sein, damit sie gewertet werden. Jetzt gilt es, Stimmzettel auszufüllen, Umschläge zu verschließen und die Post auf den Weg zu bringen – oder den Brief persönlich abzugeben. Denn eines ist klar: Wer zu lange zögert, riskiert, dass die Stimme nicht gezählt wird.
Frist läuft ab: Jetzt handeln
Die Briefwahl bietet eine bequeme Möglichkeit, von zu Hause aus zu wählen. Doch sie erfordert Planung. Wer seine Unterlagen bereits erhalten hat, sollte den Stimmzettel umgehend ausfüllen und den Wahlbrief zur Post bringen oder direkt einwerfen – am besten in der Friedrichstraße 16. Denn spätestens am Wahltag muss der Brief vorliegen.
Postlaufzeiten nicht unterschätzen
Wer die Briefwahlunterlagen erst bestellt, muss die Zeit im Blick behalten. Bis Freitag, den 7. März, 13 Uhr, kann eine Beantragung regulär erfolgen. Doch Vorsicht: Wer seinen Antrag erst am Mittwoch, den 5. März, absendet, erhält seine Unterlagen vielleicht erst am Samstag. Dann bleibt kaum noch Zeit, den Wahlbrief rechtzeitig zurückzuschicken. In diesem Fall hilft nur noch eine persönliche Abgabe.
Letzte Möglichkeiten für Kurzentschlossene
Manchmal kommt alles anders als geplant: Eine plötzliche Erkrankung kann es unmöglich machen, ins Wahllokal zu gehen. Doch auch hier gibt es eine Lösung. In dringenden Fällen können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr abgeholt und genutzt werden – auch durch eine bevollmächtigte Person. Wichtig ist, die entsprechenden Dokumente dabei zu haben.
Online-Bestellung endet frühzeitig
Aufgrund der knappen Zeit wird der Online-Dienst zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bereits am 5. März um 12 Uhr deaktiviert. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte sich also beeilen und alternative Wege nutzen.
Was tun, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind? In diesem Fall kann das Wahlamt Ersatzunterlagen ausstellen – auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Der alte Wahlschein wird dann ungültig, um Missbrauch zu verhindern. Wer betroffen ist, sollte sich direkt an das Wahlamt wenden.
Symbolfoto © 2025 Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr1
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