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Trauerhalle auf dem Friedhof Biebrich. ©2019 Volker Watschounek

Beschränkungen für Trauerhallen aufgehoben

Wiesbadens Friedhofsverwaltung hat zum Wochenende mit dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen alle Trauerhallen auf den 21 Friedhöfen wieder für die Nutzung freigegeben. Vom 2. April an gilt die Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV).

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Zum 1. April sind die restlichen Corona-Schutzmassnahmen weggefallen. Damit sind alle Beschränkungen für Trauerfeiern aufgehoben. Das gilt auch für Trauerhallen.

Durch die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) hatten sich in den vergangenen zwei Jahren für Menschen, die einen Trauerfall haben, einige Einschränkungen ergeben. Waren die Zahl der Abschied nehmenden Gäste je nach Trauerhalle in den letzten Monaten reglementiert, wurden die Maßnahmen zum 2. April soweit gelockert, dass der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV), die bisherigen Teilnehmerbeschränkungen bei Trauerfeiern in Trauerhallen wegfallen. Damit werden die Trauerhallen auf den Wiesbadener Friedhöfen vom 4. April an wieder voll bestuhlt sein. Weiter schreibt die CoBaSchuV keine verpflichtenden Abstands- und Hygieneregeln mehr vor.

Empfehlung zum Maske tragen

Vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen in Wiesbaden empfiehlt die Friedhofsverwaltung jedoch, auch weiterhin während der Trauerfeier in den Trauerhallen eine medizinischen Mund- und Nasenmaske zu tragen. Im Eingangsbereich der Trauerhallen wird zukünftig mit einer entsprechenden Beschilderung auf diese Empfehlung hingewiesen.

Darüber hinaus ist es ratsam, auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme weitgehend zu verzichten werden. Dazu gehören beispielsweise: Umarmungen, Küsse und Händeschütteln.

Über Trauerhallen

Trauerhallen werden von den Kommunen ganz unterschiedlich bezeichnet, z. B. auch als Feierhallen oder im Hinblick auf kirchliche Bestattungen als Aussegnungshallen oder Friedhofskapellen, selbst wenn das Bauwerk weder im Eigentum einer Kirche steht noch speziell auf kirchliche Bestattungen ausgerichtet ist. Insbesondere bei einem als Friedhofskapelle bezeichneten Gebäude ist daher nicht von vorneherein deutlich, ob es sich tatsächlich um eine Kapelle im eigentlichen Sinne handelt – also eine christliche Andachtsstätte, typischerweise auf einem konfessionellen Friedhof – oder um eine konfessionsunabhängige Trauerhalle. Zum vollständigen Artikel geht es hier. (Quelle: Wikipedia)

Bild oben ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle internetseite der Wiesbadener Friedhöfe finden Sie unter www.friedhoefe-wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.