Wiesbadens Friedhofsverwaltung hat zum Wochenende mit dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen alle Trauerhallen auf den 21 Friedhöfen wieder für die Nutzung freigegeben. Vom 2. April an gilt die Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV).
Wiesbadens Friedhofsverwaltung hat zum Wochenende mit dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen alle Trauerhallen auf den 21 Friedhöfen wieder für die Nutzung freigegeben. Vom 2. April an gilt die Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV).