In Hessen werden mit Stand 19. April in 95 Kliniken 442 Covid-19 Patienten intensivmedizinisch behandelt, davon 215 beatmet. Im Durchschnitt verfügt jede Intensivstationen im Land über 2,5 freie Intensivbetten.
Gesundheitsminister Kai Klose und Prof. Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikum Frankfurt und Leiter des Planstabs stationäre Versorgung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration informierten heute in Wiesbaden über die aktuelle stationäre Versorgungslage in Hessen. Die Belastung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen sei eines der zentralen Kriterien zur Lagebeurteilung und als Grundlage für Maßnahmen. Mit dem Hessischen Planstab stationär und dem von vor mehr als einem Jahr eingeführten System der koordinierenden und kooperierenden Krankenhäuser in den sechs hessischen Versorgungsgebieten hat das Land ein erfolgreiches und bundesweit beachtetes Steuerungsinstrument etabliert.
„Aktuell ist diese Situation in den Hessischen Kliniken sehr angespannt und wird sich weiter verschärfen. Deshalb muss jeder durch Verzicht auf Kontakte dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus gebremst wird.“ – Gesundheitsminister Kai Klose
Im Moment gebe es mehr Patienten auf den Intensivstationen als zum Jahreswechsel 2020/2021. Die stark angespannte Situation zeige, dass die dritte Welle noch nicht vorbei ist. Auf Basis der Prognosen rechnen der Direktor des Universitätsklinikum Frankfurt mit einem weiteren Anstieg der Patientenzahlen – in den 95 Krankenhäusern uns insbesondere auf den hessischen Intensivstationen. Prof. Dr, Graf sagt, das die Situation in den Krankenhäusern ist derzeit sehr angespannt. Hessenweit seien 88 Prozent der bepflegbaren Intensivbetten belegt. Besonders hoch sei die Auslastung dabei im Versorgungsgebiet sechs, Darmstadt sowie im Versorgungsgebiet vier, Frankfurt-Offenbach. Auch die Auslastung der Normalstationen sei hoch. Landesweit seien rund 83 Prozent der Normalbetten belegt. Es gibt regionale Unterschiede, die stärkste Belastung liegt in Südhessen vor.
„Wir beobachten´ eine Tendenz, dass das Durchschnittsalter der Patienten auf den Intensivstationen sinkt und vermehrt jüngere Personen intensivmedizinisch betreut werden müssen.“ – Prof. Dr. Jürgen Graf
In Hessen werden derzeit insgesamt 1528 Personen mit COVID-19 oder Verdacht auf COVID-19 in den Krankenhäusern stationär behandelt. Davon befinden sich 484 Personen auf der Intensivstation. Von diesen werden 301 beatmet. Die Entwicklung dieser Zahlen zeigt deutlich, dass sich das Leistungsgeschehen in Richtung der Intensivversorgung und dort der Beatmung verlagert. Aufgrund dieser Entwicklung habe das Hessische Gesundheitsministerium die Krankenhäuser dazu aufgerufen, planbare und nicht lebensnotwendige Eingriffe zu verschieben. Dabei müsse beachtet werden, dass es sich bei diesen Eingriffen um Maßnahmen handele, für die eine medizinische Indikation bestehe und die innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls durchzuführen seien – weil sonst die Patientin oder der Patient nachteilige Folgen zu tragen hätten.
„Die Verschiebung der Eingriffe bietet einen kurzfristigen Spielraum, geht mittelfristig aber zu Lasten der Versorgungsqualität. Auch sind bereits Verlegungen aus hoch belasteten Versorgungsgebieten heraus notwendig. Wir beobachten die Situation weiterhin genau und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.“ – Gesundheitsminister Kai Klose
Gesteuert wird das System der stationären Versorgung in Hessen während der Pandemie durch den vom Minister am 21. März 2020 berufenen Planstab stationär. Im Gegensatz zum Beginn der Pandemie arbeitet der Planstab stationär nicht mehr mit einem Stufenkonzept. Stattdessen entwickelt der Planungsstab aufgrund der aktuellen Zahlen und daraus erstellten sehr präzisen Prognosen Vorgaben zu den bereitzuhaltenden Ressourcen sowohl im normalstationären als auch im intensivmedizinischen Bereich. Diese Mindestvorgaben werden per Allgemeinverfügungen an die Krankenhäuser übermittelt. Darüber hinaus nehmen die Krankenhäuser zur Sicherstellung der Notfallversorgung entsprechend Anpassungen in eigener Zuständigkeit vor, beispielsweise die Verschiebung von sogenannten elektiven Eingriffen. Für die Verschiebung solcher elektiver Eingriffe haben Krankenhäuser Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die entgangenen Einnahmen. Dies gilt laut Bundesgesetzgeber für alle Krankenhäuser, die an der strukturierten Notfallversorgung teilnehmen. Dies sind in Hessen 77 von 127 Kliniken. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen hängt jedoch zusätzlich von der Entwicklung der Inzidenz und der Auslastung im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab. Aufgrund der steigenden Inzidenzen sind aktuell wieder mehr Krankenhäuser ausgleichsberechtigt.
Foto oben Schwester auf der Intensivstation ©2020 Ines Mondon
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