Nach dem Besuchsverbot ist vor dem Besuch – dachten wir am Donnerstagmorgen. Am Donnerstagabend wird die Meldung korrigiert.
(30.03.2022, 18:30 Uhr) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzen hat die AG Kliniken beschlossen, das Besuchsverbot an den Kliniken des VG 5 – Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Limburg-Weilburg – weiter aufrecht zu erhalten. I
Kliniken lockern Besuchsverbot
(30.03.2022, 9:30 Uhr) Die Wiesbadener Kliniken (Die Asklepios Pu) werden ab Montag, 4. April das aktuell geltende Besuchsverbot in ihren Einrichtungen lockern. Darauf haben sich die Wiesbadener Krankenhäuser und die Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 5 – Rheingau-Taunus Kreis und Kreis Limburg Weilburg – in der AG Kliniken der Landeshauptstadt Wiesbaden verständigt. Dennoch gelten auch weiterhin Hygieneregeln, die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern dienen. So kommt die 2G+-Regel zu Anwendung. Das bedeutet, dass ein Besuch nur möglich ist, wenn ein vollständiger Impfschutz (bzw. Genesenen-Status) und ein aktueller Antigen-Schnell-Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt. Besucher werden gebeten, einen entsprechenden Test mitzubringen oder sich an den bekannten Teststellen vor bzw. in den Kliniken testen zu lassen.
Besuchszeit reduzieren
Der Schutz vor Infektionen der stationären Patienten bleibt auch nach Wiedereinführung der Besuche ein wichtiges Anliegen, deshalb empfehlen die Kliniken, die Besuchszeit auf eine Stunde pro Patient/in und Tag zu beschränken. In welchem Zeitfenster und in welchem Umfang die Kliniken Besuche ermöglichen, ist auf den jeweiligen Webseiten zu finden.
Foto oben ©2022 HSK Kliniken Wiesbaden
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