Die Agentur für Arbeit verschärft die Zugangsregeln. Um Mitarbeiter aber auch Kunden besser zu schützen, gilt ab Donnerstag in der Klarenthaler Straße die 2G-Regel.
Zusätzlich zu den bekannten Maßnahmen setzen die Arbeitsagenturen ab dem 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.
Oline erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können aber auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de/eservices. Telefonisch ist die Agentur für Arbeit Wiesbaden weiterhin über die Rufnummer 0611 9494 101 oder die Service-Hotline 0800 4 5555 00 erreichbar.
Archivfoto oben ©2018 Volker Watschounek
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