In gefragten Gebieten entstehen wegen der marktwirtschaftlichen Interessen hochpreisige (Eigentums-)Wohnungen. Das Konzeptverfahren soll es richten.
Das Konzeptverfahren der Landeshauptstadt Wiesbaden für kostengünstiges Wohneigentum für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern in Bierstadt geht in die nächste Runde. Vom 21. März an werden Bauträger, Bauunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler angesprochen, die schlüsselfertiges und kostengünstiges Wohneigentum für junge Familien mit Kindern anbieten möchten. Mit dem Verfahren verfolgt die Stadt das Ziel Lebensgemeinschaften die Möglichkeit zu geben, sich den Wunsch vom Eigenheim in der Landeshauptstadt zu erfüllen. Das Konzeptverfahren für das 2054 Quadratmeter große städtische Grundstück in Bierstadt-Nord endet am 22. Juni.
Zuschlag per Erbbaurecht
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Wiesbaden können sich interessierte Bauträger, Bauunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler über das Verfahren, die Ansprechpartner und die Bewerbungskonditionen informieren. An dem Grundstück werden Erbbaurechte vergeben. Die Geschäftsstelle Konzeptverfahren beim Stadtplanungsamt freut sich auf viele qualitätsvolle und kreative Bewerbungen.
Grundsatzbeschluss
Auch interessierte Bürger können sich auf der städtischen Internetseite über das innovative Vergabeinstrument Konzeptverfahren informieren. Hier werden alle Informationen rund um das neu eingerichtete Verfahren zur Vergabe von städtischen Grundstücken bereitgestellt. Durch den Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 31. Oktober 2019 zur Etablierung von Konzeptverfahren und die Einrichtung der Geschäftsstelle Konzeptverfahren wurden die Grundlagen für den Beginn dieser innovativen Grundstücksvergabe gelegt. Im Konzeptverfahren gewinnt gegenüber herkömmlichen Verfahren das beste Konzept und nicht der höchste Preis. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 2021 zu den konkreten Vergabekonditionen für ausgewählte Grundstücke in Bierstadt-Nord hat den Startschuss für die ersten vier Konzeptverfahren in Wiesbaden gegeben. (Wiesbaden lebt! berichtete)
Was meint Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht beschreibt das Recht, eine Immobilie auf einem fremdem Grundstück zu bauen oder zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. So kann der Erbbaurechtnehmer das Grundstück neu bebauen oder die vorhandene Immobilie kaufen und nutzen. Er wird also Eigentümer der Immobilie, pachtet jedoch das Grundstück.
Im Gegenzug zahlt der Immobilieneigentümer dem Grundstückseigentümer jährlich eine Art Miete, den sogenannten Erbbauzins (früher auch Erbpacht genannt). Die Höhe des Erbbauzinses orientiert sich am Bodenwert des Grundstücks und liegt meist zwischen 3 und 5 Prpzent. Beide Parteien schließen einen Erbbaurechtsvertrag ab, der genau wie der Kaufvertrag für die Immobilie notariell beurkundet werden muss.
Alles zu, Konzeptverfahren
Foto oben ©2022 Pixabay
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Informationen der Stadt zu den Konzeptverfahren finden Sie unter www.wiesbaden.de.