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Muendliche Verhandlung zum Windpark auf der Hohen Wurzel

Windpark muss genehmigt werden

Der Windpark muss genehmigt werden. Die Ablehnung des Windparks auf dem Taunuskamm hat keinen Bestand. Die vierte Kammer des Verwaltungsgericht hat am Freitag dem Antrag von ESWE Versorgung stattgegeben.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Der Streit ist von Amts wegen beigelegt. Das Verwaltungsgericht stärkt dreieinhalb Jahren nach Einreichung der Klage die Wiesbadener Windpark-Pläne. ESWE Versorgung gewinnt vor Gericht.

Es war ein klares Urteil für mehr Klimaschutz in der hessischen Landeshauptstadt! Die vierte Kammer des  Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 24. Juli 2020 einer Klage der ESWE Taunuswind GmbH stattgegeben: Das Vorhaben der Gesellschaft, auf den Anhöhen des Wiesbadener Taunuskamms Energie aus Windkraft zu gewinnen, durfte vom Regierungspräsidium in Darmstadt nicht abgelehnt werden. Im Gegenteil, es sei zur Genehmigung zu verpflichten. Damit setzt der Gerichtsentscheid ein juristisches Zeichen in einem Projekt, das schon seit Jahren immer verzögert wurde: Bereits 2012 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eine Grundsatzentscheidung für die Windenergienutzung auf dem Taunuskamm getroffen und sich im Mai 2014 für die Erschließung des Gebiets Hohe Wurzel ausgesprochen.

Die sehr gute Vorbereitung des Genehmigungsantrags in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Einsatz, der beauftragten Gutachter, der Rechtsanwälte und aller beteiligten ESWE Mitarbeitern ist es zu verdanken, dass wir dieses sehr gute Ergebnis für den Windpark erreicht haben. Das war tolle Teamarbeit!“ – Gabriele Schmidt, ESWE Taunuswind GmbH

Im April 2015 hatte die Gesellschaft die notwendigen Antragsunterlagen für den geplanten Windpark nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP-Darmstadt) eingereicht und dabei ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Die Prüfung der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit der Unterlagen wurde im Oktober 2015 abgeschlossen. Die Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 23. November bis 22. Dezember 2015 öffentlich ausgelegt, so dass jede interessierte Person einen Eindruck von dem geplanten Projekt gewinnen und gegebenenfalls Einwände geltend machen konnte. Vom 15. bis zum 17. März 2016 fand im Bürgerhaus Kostheim eine öffentliche Erörterung statt, bei der zu allen relevanten Fragestellungen Antworten gegeben wurden.

„ESWE steht nicht nur für eine zuverlässige Energieversorgung, sondern garantiert auch die sichere und verantwortungsvolle Belieferung mit Strom, Erdgas und Wärme in unserer Stadt. Das Urteil von Freitag versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Dabei bleibt die Wertschöpfung in unserer Stadt und landet nicht bei einem fernen Privatunternehmen.“ – Ralf Schodlok, Vorstandsvorsitzender der ESWE Versorgungs AG.

Ende Dezember 2016 lehnte das RP-Darmstadt als Genehmigungsbehörde den Antrag schließlich ab. Gegen diese Entscheidung klagte ESWE Taunuswind, vertreten durch die auf Fragen des Windenergierechts spezialisierte Anwaltskanzlei DOMBERT aus Potsdam. Nach einer Wartezeit von dreieinhalb Jahren (!) hat das Gericht nun entschieden, dass die bisherige Ablehnung der Genehmigung durch das RP-Darmstadt rechtswidrig war. Die damals angeführten Ablehnungsgründe trafen nach Auffassung der Verwaltungsrichter nicht zu. Das RP-Darmstadt hat nunmehr die Genehmigung unter Beachtung der Rechtsauffassung des aktuellen Gerichtsurteils zu erteilen.

„Windenergie macht nur dort Sinn, wo auch der Wind weht, Infrastruktur besteht und der Naturschutz effektiv betrieben werden kann. All dies kommt auf dem Taunuskamm zusammen, wie wir in umfassenden Untersuchungen gezeigt haben. Wir haben ein beispielhaftes Schutzkonzept für Mensch und Tier erarbeitet.“ – Jörg Höhler, Technikvorstand von ESWE Versorgung, Mutter der Taunuswind GmbH

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende kommentiert das Urteil mit den Worten, dass dies ein Gewinn für Wiesbaden sei. Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm komme die Stadt ihren erklärten Klimaschutzzielen einen großen Schritt näher. Die geplanten zehn Windparkanlagen vom Typ „Enercon E-115“ können bis zu fünf Prozent des insgesamt in Wiesbaden benötigten Stroms CO2-neutral bereitstellen, das sichert unser aller Zukunft, so Mende weiter. Das Urteil und neue Wirtschaftsberechnungen werden im nächsten Schritt dem Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG vorgelegt. Dieser muss dann über die weiteren Schritte entscheiden.

Nachrichten der ESWE Versorgungs AG lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Versorgungsdienstleister finden Sie  unter www.eswe-versorgung.de

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.