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Umweltamt decken illegale Wasserentnahme auf

Wiesbadener klaut öffentliches Wasser

Unwissenheit schützt nicht vor Straftat. Hobbygärtner zapften am Moosbach unerlaubt Wasser für die Bewässerung ihrer Pflanzen ab. Jetzt droht eine Geldstrafe. Das Umweltamt ist ihnen auf die Schliche gekommen.

Praktikant 4 Jahren vor 0

Wer zu viel Wasser abschöpft, macht sich strafbar – wie die Besitzer eines Biebricher Gewächshauses. Am Moosbach installierten sie ein Konstrukt aus Schläuchen.

Mit der Stadtpolizei deckte das Umweltamt eine illegale Wasserentnahme am Mosbach auf. Bei einem Kontrollgang entdeckten Polizisten eine Installation mehrerer Schläuche, die Wasser vom Bach abpumpte und zu einem naheliegenden Gewächshaus führte. Dort saugte eine Pumpe das Wasser aus einem Auffangbehälter. Um mehr davon zu gewinnen, wurde der Bach mit Brettern gestaut. Hierzu wurden auch Bäume beschnitten, was eine weitere Ordnungswidrigkeit darstellt.

Ist Blumen gießen illegal?

Nein, an sich nicht – je nach dem wie viele Blumen es sind. Das Hessische Wassergesetz unterscheidet drei Arten der Wasserentnahme. Der Gemeingebrauch erlaubt es, öffentlich zugängliches Wasser zu schöpfen: Wer die Gießkanne im nahegelegenen Bach auffüllt, verhält sich ordnungsgemäß. Auch Besitzer eines Grundstücks, das an eine Wasserquelle grenzt, dürfen diese nutzen. Der Anliegergebrauch sieht aber vor, dass das Gewässer dabei nicht geschädigt wird. Wer also eine Blumenfarm im Garten betreibt, darf das Wasser zwar nutzen, muss dies aber im Vorfeld beim Hessischen Umweltamt beantragen.

Wasser-Diebstahl kostet 25.000 Euro

Über die notwendige Erlaubnisentnahme verfügten die Biebricher Gewächshausbesitzer nicht. Laut Kathrin Hartfiel, Leiterin des Bereichs Gewässerschutz, wäre dies kein Problem gewesen. Stattdessen pumpten sich die Gärtner illegal Wasser ab. Der Antrag zur Wasserentnahme wäre günstiger gewesen. Anstatt droht den Wasser-Dieben jetzt eine Geldstrafe bis zu 25000 Euro. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder aus Unwissenheit begangen wurde. Die meisten Leute wissen von der speziellen Erlaubnis nichts. Daher wollen wir erst einmal an die Einsicht appellieren, erklärt Hartfiel.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Biebrich lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Umweltamts finden Sie unter www.umweltamt-wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Emilia Carvalho von Carl-von-Ossietzky-Schule hat sich wohl gefühlt. Zwei Wochen lang hat sie bei Wiesbaden Lebt! in den Online-Journalismus hineingeschnuppert, uns auf Presseterminen begleitet und wie andere Praktikanten eigene Texte geschrieben. Habt Ihr auch Lust auf ein Praktikum, dann bewerbt Euch doch. Emilia Carvalho, vom 29. Januar bis zum 9. Februar 2024