Wer zu viel Wasser abschöpft, macht sich strafbar – wie die Besitzer eines Biebricher Gewächshauses. Am Moosbach installierten sie ein Konstrukt aus Schläuchen.
Mit der Stadtpolizei deckte das Umweltamt eine illegale Wasserentnahme am Mosbach auf. Bei einem Kontrollgang entdeckten Polizisten eine Installation mehrerer Schläuche, die Wasser vom Bach abpumpte und zu einem naheliegenden Gewächshaus führte. Dort saugte eine Pumpe das Wasser aus einem Auffangbehälter. Um mehr davon zu gewinnen, wurde der Bach mit Brettern gestaut. Hierzu wurden auch Bäume beschnitten, was eine weitere Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ist Blumen gießen illegal?
Nein, an sich nicht – je nach dem wie viele Blumen es sind. Das Hessische Wassergesetz unterscheidet drei Arten der Wasserentnahme. Der Gemeingebrauch erlaubt es, öffentlich zugängliches Wasser zu schöpfen: Wer die Gießkanne im nahegelegenen Bach auffüllt, verhält sich ordnungsgemäß. Auch Besitzer eines Grundstücks, das an eine Wasserquelle grenzt, dürfen diese nutzen. Der Anliegergebrauch sieht aber vor, dass das Gewässer dabei nicht geschädigt wird. Wer also eine Blumenfarm im Garten betreibt, darf das Wasser zwar nutzen, muss dies aber im Vorfeld beim Hessischen Umweltamt beantragen.
Wasser-Diebstahl kostet 25.000 Euro
Über die notwendige Erlaubnisentnahme verfügten die Biebricher Gewächshausbesitzer nicht. Laut Kathrin Hartfiel, Leiterin des Bereichs Gewässerschutz, wäre dies kein Problem gewesen. Stattdessen pumpten sich die Gärtner illegal Wasser ab. Der Antrag zur Wasserentnahme wäre günstiger gewesen. Anstatt droht den Wasser-Dieben jetzt eine Geldstrafe bis zu 25000 Euro. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder aus Unwissenheit begangen wurde. Die meisten Leute wissen von der speziellen Erlaubnis nichts. Daher wollen wir erst einmal an die Einsicht appellieren, erklärt Hartfiel.
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