Gefühlt wurde der Kulturbeirat erst im vergangenen Jahr gewählt. Fakt ist: Das ist zwei Jahre her. Damit sind 2020 Neuwahlen.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Wiesbadener Kulturbeirat mehrere Magistratsvorlagen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage zur Durchführung der Kulturbeiratswahl 2020 hat der Beirat zum Anlass genommen, eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat auszusprechen.
„Die Wahl von zwölf Kulturschaffenden ist ein wichtiger demokratischer Prozess. Und zur demokratischen Wahl gehört eben auch die flächendeckende Information.“
Ernst Szebedits, Vorsitzender des Kulturbeirats
Um die Wahlbeteiligung von zuletzt knapp 2 Prozent zu steigern, empfiehlt der aktuelle Beirat, gleich im Rahmen der nächsten Wahlen eine Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigte zu verschicken. Schließlich sei es bei den gesetzlich verankerten Wahlen, auch bei den Wahlen zum Senioren- oder Ausländerbeirat, Pflicht, dass an alle Wahlberechtigten eine Benachrichtigung verschickt werde, stellte der Vorsitzender des Kulturbeirats Ernst Szebedits fest.
Entscheidung steht aus
Die Stellungnahme mit der Empfehlung zum Beschluss liegt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften für seine öffentliche Sitzung am 17. Oktober, vor.
Aufgaben des Kulturbeirats
Die Stadt Wiesbaden hat für die Begleitung und Weiterentwicklung ihrer Kulturpolitik im April 2017 mit dem Kulturbeirat ein beratendes Gremium eingerichtet. Der Beirat hat sich zum Ziel gesetzt, das kulturelle Leben in Stadt und ein vielfältiges Miteinander der zahlreichen kulturellen Aktivitäten zu fördern.
Als unabhängiges Gremium berät und unterstützt der Beirat den für Kulturangelegenheiten zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung und nimmt zu kulturpolitisch relevanten Vorhaben Stellung.

Der Kulturbeirat wird für zwei Jahre gewählt, eine Kulturbeiratsordnung bildet die Grundlage für die Zusammensetzung sowie die inhaltliche Zuständigkeit des Gremiums. (Quelle: Wiesbaden.de). (Foto: Tim Rechkamm / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)
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