Fand die Trauung bisher im Kreis von maximal zehn Personen statt, gilt von heute an, dass zur Trauung nur noch das Brautpaar zugelassen ist. Notwendige Dolmetscher können weiter hinzugezogen werden.
Eigentlich möchten die meisten Paare die standesamtliche Trauung im Kreis der Familie oder im Kreis von Freunden zelebrieren und danach diesen einmaligen Tag zusammen feiern. Bis heute, 24.März, war das auch im kleinen Rahmen möglich. Um den bundesweit geltenden Auflagen Rechnung zu tragen, beschränkt Wiesbaden die Trau-Zeremonie auf Braut und Bräutigam.
Abstandsregelung gilt
Einlass in die Räumlichkeiten des Trauortes beziehungsweise des Standesamtes erhalten nur die zugelassenen Teilnehmer der Trauung. Gäste dürfen sich weder im Haus aufhalten, noch dürfen vor dem Trauort oder dem Standesamt Empfänge oder ähnliches stattfinden. Die gestiegenen Hygieneanforderungen müssen beachtet werden. Das gilt auch für die Abstandsregelung von 1,5 bis 2 Meter.
Schutz der anderen
Personen, die grippeähnliche Symptome haben, Kontakt mit vom Coronavirus infizierten Personen hatten oder sich in den vergangenen 14 Tagen vor der Trauung in einem Risikogebiet nach RKI aufgehalten haben, dürfen den Trauort beziehungsweise das Standesamt nicht betreten, auch wenn sie einen Termin haben. Bürger sollten sich in diesen Fällen telefonisch mit dem Standesamt Wiesbaden unter (0611) 313406, per Mail unter heiraten@wiesbaden.de oder mit der jeweils für ihre Trauung zuständigen Ortsverwaltung in Verbindung setzen. (Bild: ANURAG1112 from Pixabay)
Coronavirus: Fragen
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.
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