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Corona-Schnelltest in Wiesbaden

Testverordnung schafft Basis für kostenlose Tests

In den Augen vieler müssen sich große Fragezeichen auftun. Auf welcher Grundlage wurden kostenlose Test erst für den 1., dann für den 8. März versprochen. Die notwendige Testverordnung wurde am 9. März veröffentlicht.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Bis Ende März gilt, dass Institutionen, Apotheken und Ärzte für ein Corona-Testkit vom Land 9,00 Euro erstattet bekommt. Danach werden es 6,00 Euro sein.

Immer wieder klingelt das Telefon, fragen Bürger nach kostenlosen Testmöglichkeiten. Bundes-Gesundheitsminsister Jens Spahn hatte diese für Anfang März zugesagt. Die Grundlage dafür fehlte. Am 9. März wurde diese geschaffen. Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die neue Testverordnung veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Den kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender steht damit nichts mehr im Weg. Um die Beteiligten bei der Umsetzung dieser Aufgabe zu unterstützen, hat das Land ein umfangreiches Starthilfepaket geschnürt.

„Wir haben unmittelbar nach der öffentlichen Absichtserklärung in der letzten Woche reagiert und alle Beteiligten an einen virtuellen Tisch geholt.“ – Gesundheitsminister Kai Klose

Das Land stellt für die Kommunen unmittelbar mit Inkrafttreten der Bundes-Testverordnung eine Muster-Allgemeinverfügung bereit, die sie nutzen können, um Dritte – z. B. Apotheken, Ärzte und Ärztinnen oder ggf. andere Dienstleister – mit der Durchführung der Tests zu beauftragen. „Da der öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen komplett kommunalisiert ist, können nur die Gesundheitsämter solche Beauftragungen veranlassen. Mit der Muster-Allgemeinverfügung entlasten wir die Kommunen davon, jeweils eigene Dokumente formulieren zu müssen, so Hessens Gesundheitsminister Kai Klose.

„Wir werden zeitnah auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums eine Übersicht über die Teststellen einstellen.“ – Gesundheitsminister Kai Klos

In den von den Gesundheitsämtern beauftragten Stellen werden die Tests durch geschultes Personal durchgeführt. Neben den Teststellen der KV Hessen und den bereits bestehenden kommunalen Testzentren entstehen derzeit zahlreiche weitere Teststellen. Die KV Hessen weißt  außerdem darauf hin, dass auch zahlreiche Hausärzte ihren Patienten bereits Tests  anbieten und darum gebeten, sich zuvor telefonisch bei seinem Hausarzt zu informieren.

Testkapazitäten gesichert

Neben der Unterstützung bei der Beauftragung wurden seitens der Städte und Kreise Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Materialbeschaffung zur Umsetzung des Testangebots benannt. Auch hier habe das Land vorausschauend gehandelt und sichergestellt, dass die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Städte und Kreise noch in dieser Woche bis zu 800000 Tests beschaffen können, teilt Klose mit.

„Mit den 800000 Tests überbrücken wir die durch die kurzfristige Ankündigung des Bundes entstandene Phase, in der die Beauftragungen und auch entsprechende Test-Lieferketten noch nicht angelaufen sein können.“ – Gesundheitsminister Kai Klos

In die finale Testverordnung wurde übrigens auch eine hessische Initiative mit aufgenommen: Bis Ende März 2021 werden bis zu neun Euro für ein Testkit ersetzt und die Erstattung erst danach auf maximal sechs Euro abgesenkt.

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.