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Busunglück geht auf menschliches Versagen zurück

 Strafbefehl gegen ehemaligen ESWE-Busfahrer 

Die Bilder haben sich in vielen Köpfe eingeprägt. Am 20. November war ein Linienbus von der Bushaltestelle in der Bahnhofstraße geradeaus über den Kaiser-Friedrich-Ring in die Bushaltestelle vor dem Bahnhof gefahren. Ein Person ist dabei gestorben, 23 wurden verletzt. Die Ursache ist geklärt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Eine Verkettung von unglücklichen Umständen hat am 21. November zu dem Unfall geführt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das Ausmaß zu verhindern gewesen wäre und hat einen Strafbefehl beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen einen 66-jährigen ehemaligen Busfahrer der ESWE-Verkehrsgesellschaft mbH abgeschlossen und den Erlass eines Strafbefehls bei dem Amtsgericht Wiesbaden beantragt. Dem Busfahrer wird darin vorgeworfen, aus Nachlässigkeit entgegen der Vorschriften zum Schließen der Türe den sogenannten Notlöseschalter betätigt zu haben. Damit habe er wegen der geöffneten Türen aktivierte Haltestellenbremse umgangen. Von der Anfahrt des Busses überrascht habe der Beschuldigte dann versehentlich das Gaspedal betätigt und im irrigen Glauben dies im dem Glauben, es sei das Bremspedal, weiter durchgetreten.

Eine Abfahrt ist in diesem Fahrzeugzustand, bei geöffneten Türen und aktivierter Seitenneigung aufgrund der daraufhin automatisch aktivierten Haltestellenbremse des Omnibusses nicht möglich.

Weiter heißt es, dass der abgelöste Fahrer Verlassen des Fahrzeuges die Feststellbremse aktiviert, jedoch gleichzeitig die Getriebestellung „D“ (Drive) und nicht wie nach betrieblicher Dienstanweisung vorgeschrieben die neutrale Automatikstufe „N“ eingelegt haben soll. Zudem sei der Bus bei Übergabe an den Angeschuldigten mittels der sogenannten „kneeling“-Funktion zur Bordsteinkante geneigt gewesen, um Fahrgästen den Einstieg zu erleichtern. 

Während der Fahrt sit der Bus auf einer Strecke von 53,2 Metern mit insgesamt vier PKWs kollidiert, die wiederum auf zwei weitere PKWs geschoben worden seien. 

Wegen der Seitenneigung sei es dem Angeschuldigten zunächst nicht gelungen, zur Vorbereitung der Abfahrt die Türen zu schließen, da diese aller Wahrscheinlichkeit nach auf dem Bussteig aufsaßen. Anstatt der in regelmäßigen Fahrerschulungen auch von dem Angeschuldigten eingeübten Praxis soll dieser sorgfaltswidrig darauf verzichtet haben, nunmehr seinen Fahrersitz zu verlassen und zu versuchen die Türen manuell zu schließen. Stattdessen soll er den sogenannten Notlöseschalter betätigt und damit die aktivierte Haltestellenbremse umgangen haben, sodass sich der Bus nach Betätigung des Gaspedals in Fahrt setzte und den teils begrünten Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Kaiser-Friedrich-Ring auf einer 12,2 Sekunden dauernden Fahrt auf annähernd gerader Strecke in Richtung des Bussteigs A vor dem Wiesbadener Hauptbahnhof überquerte.

Die Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen technischer Mängel an dem von dem Angeschuldigten gesteuerten Linienbus und/oder gesundheitliche Einschränkungen des Angeschuldigten ergeben.

Dabei sei der von dem Angeschuldigten gesteuerte Bus mit dem Heck eines an dem Bussteig A stehenden Gelenkbusses der Mainzer Verkehrsbetriebe zusammengestoßen, habe diesen beiseitegeschoben und sodann den an dem Bussteig stehenden 85-jährigen Horst B. mit einer Geschwindigkeit von etwa 5-10 km/h erfasst. Dieser sei durch den 18,5 Tonnen schweren Unfallbus gegen den Träger der Haltestellenkonstruktion gepresst worden und habe hierdurch schwerste Verletzungen erlitten, denen er noch am selben Tage in einer Wiesbadener Klinik erlegen sei.
Darüber hinaus hätten mehrere Fahrgäste des von dem Angeschuldigten gesteuerten Linienbusses sowie Passagiere des gerammten Busses der Mainzer Verkehrsbetriebe sowie eine weitere an dem Bussteig A stehende Person leichte bis mittlere Verletzungen erlitten. 

Es ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wiesbaden davon auszugehen, dass sämtliche Personen- und Sachschäden durch eine nach angemessener Reaktionszeit leistbare Bremsung des Busses durch den Angeschuldigten hätten vermieden werden können. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass durch ein situationsgerechtes Handeln das Ausmaß des Unfalls und insbesondere die tödlichen Verletzungen zu vermeiden gewesen wären. Aus diesem Grunde habe sie beim Amtsgericht Wiesbaden im Strafbefehlswege die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten gegen den Angeschuldigten wegen fahrlässiger Tötung sowie tateinheitlich begangener fahrlässiger Körperverletzung beantragt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe soll gemäß Antrag zur Bewährung ausgesetzt werden. 

Weiterhin wurde beantragt, dem Angeschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen. Nach antragsgemäßem Erlass des Strafbefehls hat der Angeschuldigte hiergegen Einspruch eingelegt. 

Mitschuld?

Bezüglich des Kollegen des Angeschuldigten, welcher ihm das Fahrzeug entgegen der Dienstanweisung mit aktivierter Getriebeeinstellung „D“ übergeben haben soll, wurde das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt, da eine Vorhersehbarkeit des weiteren, von dem Handeln des Angeschuldigten bestimmten Geschehensablaufs für den ehemals Mitbeschuldigten nicht vorlag. 

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Die offizielle Internetseite von Wiesbadens Verkehrsdienstleister finden Sie unter www.eswe-verkehr.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.