DFB und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gehen gemeinsam gegen Rassis- mus und Hate Speech im Netz zum Nachteil von Fußballspielern vor.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gehen gemeinsam gegen Hate Speech im Internet vor. Der DFB hat in den vergangenen Wochen rassistische Beleidigungen von Spielern der deutschen U 17-Nationalmannschaft, die während der Weltmeisterschaft in Indonesien auf den Social-Media-Kanälen des DFB getätigt wurden, zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. Bereits im Juni hatten DFB und ZIT Hasskommentare gegen Spieler der deutschen U 21-Nationalmannschaft strafrechtlich verfolgt. Der DFB und die ZIT werden weiter konsequent gegen jede Form der Hetze im Netz vorgehen.
Wir nehmen die menschenverachten- den Anfeindungen unserer Spieler im Internet nicht hin, sondern bekämpfen sie aktiv und nachhaltig.
DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann
Nach einer Erstprüfung ist in vierzehn Fällen rassistischer Beleidigung der deutschen U 17- Weltmeister der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In vier Fällen wurden die Verfasser der rassistischen Kommentare bereits zweifelsfrei identifiziert. Wegen der Wohnorte sind die Verfahren an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften außerhalb Hessens abgegeben worden. In weiteren Fällen ist der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfüllt. Der DFB hat die betref- fenden Kommentare auf seinen Social-Media-Kanälen gelöscht und die verantwortlichen User dauerhaft gesperrt.
Wir hoffen, dass die ersten Identifizierungen und strafrechtlichen Verfolgungen von Tätern eine abschreckende Wirkung haben werden. Hass im Netz ist ein ge- samtgesellschaftliches Problem, gegen das wir alle gemeinsam vorgehen müssen.
DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann
Dr. Benjamin Krause, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, sagt, das sei Team als spezialisierte Staatsanwälte für Internetkriminalität nicht nur Hacker-Angriffe verfolgen würden. Drogenhandel im Darknet und Verbreitung von Kinderpornografie, und auch Hate Speech im Internet wie Beleidigungen, Bedrohungen oder Volksverhetzungen gehören ebenso dazu. Denn massenhaft gelesene und geteilte Angriffe in Social Media können schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Und auch auf unser Zusammenleben als Gesellschaft haben. Gemeinsam mit dem DFB wollen wir als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, Rassismus und Hate Speech im Netz nicht zu akzeptieren, sondern aktiv dagegen vorzugehen – auch mit den Mitteln des Rechtsstaats. Dabei sei die ZIT natürlich auch immer auf die Kooperation der Plattformenbetreiber angewiesen, die oftmals bei der Identifizierung der Täter eine wichtige Rolle spielen würden, so Krause.
Foto oben ©2023 Pixabay
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