Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Restmüll in der Stadt, öffentlich gesammelt. ©2017 Anna Vallgarda

Restabfallausschreibung für Wiesbaden

Papier in die blaue Tonne, Plastik in die gelbe Tonne und der Restmüll in die meist graue Tonne. Für die Abholung sind dann verschiedene Unternehmen zuständig. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Das Vergaberecht in Deutschland teilt sich in zwei Bereiche, je nachdem, ob die Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder nicht.

Die 2. Vergabekammer des Landes Hessen hat heute eine Rüge der Firma Remondis GmbH zum Ausschreibungsverfahren der Wiesbadener Restabfälle abgewiesen. Der Konzern hatte auf diesem Wege versucht, das Verfahren juristisch anzugreifen.

„Natürlich haben wir unsere Ausschreibung vorher vergaberechtlich prüfen lassen.“ – Joachim Wack und Markus Patsch, die beiden MBA-Geschäftsführer

Nach der so entstandenen Verzögerung von sechs Wochen kann die MBA Wiesbaden GmbH, eine Tochtergesellschaft der städtischen Entsorgungsbetriebe ELW, jetzt den Auftrag vergeben.

„Durch die Entscheidung der Vergabekammer sehen wir uns darin bestätigt.“ – Joachim Wack und Markus Patsch, die beiden MBA-Geschäftsführer

Öffentlich bekannt gemacht werden könne die Vergabe allerdings erst nach einer Frist von zwei Wochen. Dieser Zeitraum sei rechtlich vorgegeben, um alle unterlegenen Bieter zu informieren. Anschließend werden die beiden Geschäftsführer zum gesamten Vergabeverfahren, zu dessen Ergebnis und den weiteren Schritten umgehend und umfassend informieren.

Zum Vergaberecht

Früher wurde das Vergaberecht in Deutschland ausschließlich unter dem Blickwinkel des Haushaltsrechts gesehen. Zu verwirklichen waren die dort herrschenden Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Deckung. Der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit diente es, durch Wettbewerb unter den Bietern das günstigste und beste Angebot zu ermitteln.

Seit dem 1. Februar 2006 führten die europäischen Richtlinien 2004/17/EG und zu einer Reform auch des deutschen materiellen Vergaberechts. Eckpfeiler des neuen Rechts sind die (marginale) Erhöhung der Schwellenwerte, neue Mechanismen der elektronischen Vergabe und eine Regelung der so genannten vergabefremden Aspekte. Die beiden neuen Richtlinien hätten vom Gesetzgeber schon zum 31. Januar 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. (Quelle: Wikipedia). (Foto: ©2017 Anna Vallgarda / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

 

follow me, folge Wiesbaden lebt

Sie möchten keinen Beitrag mehr verpassen und stets aktuell informiert sein? Dann folgen Sie uns auf Twitter oder Instagram und werden Sie Fan von Wiesbaden lebt!

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Die Redaktion von Wiesbaden lebt! ist bemüht, alle Informationen über Wiesbaden für die Leser von Wiesbaden lebt! aufzubereiten. Die eingesendeten Bilder und Presseinformationen werden unter dem Kürzel "Redaktion" von verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet und veröffentlicht. Wenn Ihre Information nicht dabei ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden. Die Redaktion von Wiesbaden lebt! erreichen Sie unter redaktion@wiesbaden-lebt.de. Olaf Klein OK – Volker Watschounek VWA – Ayla Wenzel AW – Gesa Niebuhr GN – Heiko Schulz HS – Carsten Simon CS – MG Margarethe Goldmann