Die Krankenhausreform soll die Behandlungsqualiutät sichern und steigern, das System entbürokratisieren und Krankenhäuser entökonomisieren.
Bund und Länder haben sich im Juli 2023 auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aus diesem Anlass haben sich Vertreter aus dem Gesundheitswesen Anfang Dezember bei der Regionalen Gesundheitskonferenz im Neuen Rathaus intensiv über die geplante Krankenhausreform ausgetauscht. Die Beteiligten thematisierten dabei insbesondere die Auswirkungen der Reform auf das Versorgungsgebiet Wiesbaden, den Rheingau-Taunus-Kreis und Limburg-Weilburg.
Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
Bundesministerium
Trotz des noch ausstehenden finalen Gesetzentwurfs seitens des Bundesministeriums für Gesundheit bot die Veranstaltung Raum für einen sektorenübergreifenden Dialog. Die Hessische Krankenhausgesellschaft e. V. präsentierte die zentralen Eckpunkte der Reform und bewertete diese im Kontext der stationären Versorgung. In der anschließenden Diskussion wurde die Notwendigkeit einer Krankenhausreform angesichts von Fachkräftemangel, raschen medizinischen Entwicklungen und zunehmenden bürokratischen Anforderungen deutlich. Auch der demographische Wandel und steigende Kosten erfordern eine Neuausrichtung der Gesundheits- und Krankenhausversorgung, sowohl bundesweit als auch in der Region. Hinsichtlich der aktuell geplanten Umsetzung der Reform äußerten die Teilnehmenden jedoch kritische Bedenken.
Die Qualität der Versorgung und Behandlung sollen im Mittelpunkt stehen, nicht mehr die Quantität. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
Bundesministerium
Gesundheitsdezernentin und Vorsitzende der Regionalen Gesundheitskonferenz, Milena Löbcke, bedankte sich für den offenen Austausch und betonte die Notwendigkeit von Strukturanpassungen in ambulanten Versorgungsbereichen und der Pflege. Sie unterstrich die Bedeutung sektoren- und berufsgruppenübergreifender Zusammenarbeit sowie guter Arbeitsbedingungen, um die Attraktivität von Gesundheitsberufen zu steigern und qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Der Bund hat ein eigenes Gesetz zur Transparenz vorgelegt. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.
Bundesministerium
Die Regionale Gesundheitskonferenz wird die Entwicklungen der Krankenhausreform weiter verfolgen. Zusätzlich ist geplant, verstärkt auf den Fachkräftemangel einzugehen und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, die die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Region stärken können.
Symbolfoto oben ©2023 Pixabay
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Mehr Informationen zur Gesundheitskonferenz finden Sie unter: www.wiesbaden.de.