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Niedrigwasser: 100000 Euro bei unzulässiger Wasserentnahme

Auch wenn die niedrigen Rhein-Pegel-Stände des letzten Jahres in weiter Ferne liegen hat das Umweltamt Wiesbaden eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt für Wiesbadens Gewässer ein Wasserentnahme-Verbot.

Volker Watschounek 7 Jahren vor 0

Niedrigwasser – der Wasserstand in den Gewässern se kritisch heißt es. Die Regenfälle der letzten Tage hätten nur geringfügig für Entspannung gesorgt. Daher gilt ein striktes Wasserentnahmeverbot!

Aus Bächen, Flüssen und Seen im Stadtgebiet Wiesbaden darf vorerst grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. Wie in weiten Teilen von Hessen herrscht auch in Wiegenden Niedrigwasser. Der der Grund dafür liegt bei der seit langem anhaltenden Trockenheit, die bei langsam steigenden Temperaturen auch nich zu Ende ist. Das Umweltamt Wiesbaden erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung. Sie gilt ab sofort.

Bußgeld bis zu 100.000 Euro

Der Naturhaushalt kann nachhaltig gestört werden, wenn unter den gegebenen Bedingungen Wasser entnommen wird, heißt es in der Verfügung. Insbesondere weil einige Wiesbadener Bäche infolge des trockenen Sommers 2018 bereits trocken gefallen oder nur noch ein Rinnsal sind. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der direkt an den Gewässern liegenden Grundstücken.

Ausnahmeregelungen möglich

Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen. So darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt und Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden. Auch dort, wo jemand eine amtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme hat, gilt das Verbot nicht. Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes sind allerdings ausdrücklich dazu aufgerufen, im Rahmen ihrer Entnahmeerlaubnis sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Zudem kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.

Weitere Nachrichten aus dem Umweltamt Wiesbaden lesen Sie hier.

Eine offizielle Internetseite mit den Wasserständen aller Hessischen Gewässer finden Sie unter www.hlnug.de

 

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