Niedrigwasser: 100000 Euro bei unzulässiger Wasserentnahme
Auch wenn die niedrigen Rhein-Pegel-Stände des letzten Jahres in weiter Ferne liegen hat das Umweltamt Wiesbaden eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt für Wiesbadens Gewässer ein Wasserentnahme-Verbot.