Rotlicht-Blitzer: Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog zeigt: Das kann nicht nur teuer, sondern unter Umständen auch unbequem werden. Wenn der Führerschein weg ist.
Die Missachtung des Rotlichts an Ampeln stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer dar. Um dem entgegenzuwirken und Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auszuüben, betreibt das Straßenverkehrsamt im Stadtgebiet stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen.
Ampel bei Rot überfahren, kurz gefasst
Bußgeld Punkte Fahrverbot Ampel bei „Rot“ überfahren 90 Euro 1 …mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat …mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat Ampel bei deutlichem Rot überfahren – länger als 1 Sekunde 200 Euro 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich …mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Eine neue Anlage wird aktuell vom Straßenverkehrsamt installiert und ab dem 11. Dezember in Betrieb genommen. Die neue sogenannte Rotlichtüberwachungsanlage befindet sich am Kreuzungsbereich Mainzer Straße/ 2. Ring (Höhe ESWE-Hallenbad).
Erziehungsmaßnahme
Die Erfahrung zeigt, dass durch die Wahrnehmung eines Verkehrsüberwachungssystems ein hoher verkehrserzieherischer Effekt erzielt wird. Die Verkehrsteilnehmer leiten ihren Bremsvorgang rechtzeitig ein, um vor der Ampel anzuhalten, anstatt ihr Fahrzeug zu beschleunigen und bei „Dunkelgelb“ oder „Rot“ über die Kreuzung zu fahren.
Permanente Überwachung
In Abstimmung mit der Polizei wurde der neue Rotlichtüberwachungsstandort ausgewählt. Der Kreuzungsbereich hat sich zum Unfallschwerpunkt entwickelt. Aufgrund der besonderen Lage wurde deshalb entschieden, hier eine permanente Überwachung durchzuführen. Es handelt sich um einen schutzwürdigen Bereich im direkten Umfeld des ESWE-Hallenbades. Direkt an der Lichtzeichenanlage befinden sich Linienbus-Haltestellen, die von den Besuchern des Hallenbades genutzt werden. Da auch regelmäßig Schwimmunterricht für Schüler im Hallenbad stattfindet, besteht ein hohes Gefahrenpotential für Grundschüler.
Lern-Effekt
Die Messanlage war bisher an einem anderen Standort im Stadtgebiet eingesetzt. Da dort das Ziel der Überwachungsmaßnahme erreicht wurde und an diesem Standort kaum noch Rotlichtverstöße registriert wurden, konnte ein anderer Überwachungsstandort eingerichtet werden. Alle Standorte von Überwachungsanlagen werden regelmäßig von der kommunalen Verkehrspolizei in Zusammenarbeit mit der Landespolizei auf ihre Wirkung hin überprüft. Durch den Erfordernissen angepasste Standortwechsel kann somit mit dem Bestand an Anlagen eine höhere Wirkung im Stadtgebiet erzielt werden. ?