Bürostress, anstrengende Kollegen – und dann ist auch noch der Kaffee aus! Umso größer ist die Freude auf die Mittagspause: Ganz entspannt bei einer Lesung im Lesecafé.
Manchmal ist der Job hart. Ob Bürofachkraft, Zahnarzthelfer oder Bankkauffrau – es gibt Tage, an denen brummt der Schädel. Wenn die Uhr endlich zur Mittagspause schlägt, ist diese Auszeit oft sehr willkommen. Was gibt es besseres, als sich bei einer Tasse Kaffee im gemütlichen Lesecafé der Mauritius-Mediathek Wiesbaden bei einer Lesung berieseln zu lassen?
Mauritius-Mediathek, kurz gefasst
Literarische Mittagspause – Lesung im Lesecafé
Wann: 25. September 2020, 12:30 bis 13:15 Uhr
Wo: Mauritius-Mediathek Wiesbaden, Hochstättenstraße 6-10, 65183 Wiesbaden (Anfahrt planen!)
Kosten: freiEine Voranmeldung wird empfohlen.
Den Alltag für einen kurzen Moment vergessen und in die Welt der Worte eintauchen: 35 Minuten lang nimmt Grit Schade Sie mit auf eine Reise durch ihr Lieblingsbuch und bereitet Ihnen eine unvergessliche Mittagspause. Im Fokus stehen dabei Autoren, denen sie selbst begegnet ist. Um welche Bücher und Autoren es sich handelt, wird noch nicht verraten – lassen Sie sich überraschen! Das Angebot ist offen für alle. Im Anschluss bleibt Zeit, um über das Gehörte zu sprechen – und so die Mittagspause angenehm ausklingen zu lassen. Wichtig zu wissen: Es können nur 16 Personen an der Lesung teilnehmen. Eine Voranmeldung wird daher empfohlen. Das geht telefonisch unter der (0611) 312272 oder per E-Mail an stadtbibliothek@wiesbaden.de.
Die Mittagspause – Unnützes Wissen
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Mittagspause. Dieser gesetzliche Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsgesetz. Arbeitnehmer haben bei einer Tagesarbeitszeit von sechs bis neun Stunden einen Pausenanspruch von mindestens 30 Minuten – so steht es im Arbeitszeitgesetz. Übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, muss der Arbeitgeber sogar eine Pause von mindestens 45 Minuten gewähren. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten eingeteilt werden. Kürzere Pausenzeiten sind gesetzlich nicht vorgesehen. Längere Pausenzeiten sind im Rahmen des Arbeitsvertrags verhandelbar. Da Pausen jedoch grundsätzlich nicht vergütet werden, ist eine abweichende Regelung normalerweise nicht im Sinne des Arbeitnehmers.
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