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Lärmschutz, Tempo 30

Lärmaktionsplanung geht in die vierte Runde

Schall ist überall. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens – Verkehrslärm, zu laute Musik … sind unerwünscht. Sie können krank machen. Um Lärmbelastungen weiter einzudämmen geht die Lärmminderungsplanung in die 3. Runde.

Redaktion 3 Monaten vor 0

Die Belastung durch Umgebungslärm in Ballungsräumen, entlang von Hauptverkehrsstraßen, an Flughäfen und in anderen Gebieten wir bewertet.

Die Lärmaktionsplanung ist ein Instrument, das in der EU gemäß der Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49/EG) eingeführt wurde. Sie dient dazu, die Belastung durch Umgebungslärm in Ballungsräumen, entlang von Hauptverkehrsstraßen, an Flughäfen und in anderen relevanten Gebieten zu bewerten und zu reduzieren. Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Lebensqualität in den betroffenen Gebieten zu verbessern. Die Planung umfasst unter anderem die Erstellung von Lärmkarten, die Festlegung von Aktionsplänen zur Lärmminderung sowie die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Genau hier knüpft Wiesabden an und startet die nächste Phase der Lärmaktionsplanung. Damit schriebt Hessen die dritte Runde des hessischen Lärmaktionsplan Hessen von 2020 fort. Ziel ist es, Menschen vor dauerhaftem Lärm, der vorrangig durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht, zu schützen.

Voraussetzungen 

Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern Lärmaktionspläne fordert. Diese müssen auch für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag) und für Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr vorliegen. Die Zuständigkeit für Wiesbaden liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Ab sofort sind die Entwürfe des aktuellen Lärmaktionsplans auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Im Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden werden langfristige Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Stadtgebiet Wiesbaden vorgestellt.

Stichtag 7. August

Bis zum 7. August 2024 hat insbesondere die vom Lärm betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, mit ihrer Stellungnahme einen Beitrag zu der Lärmaktionsplanung zu leisten. So können Bürger Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einreichen oder auf Gebiete hinweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Bürgerbeteiligung

Eingaben, Vorschläge und Anregungen können auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: erfolgen oder alternativ per E-Mail oder postalisch. Ebenfalls möglich ist das schriftliche Einreichen der Stellungnahme an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 61589 Wiesbaden oder via E-Mail an umweltamt@wiesbaden.de beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt III, 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt oder via E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“.

Bild oben – Lärmzone, Tempo 30 ©2024 Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Stadtteil Südost lesen Sie hier.

Die Karten der Lärmaktionsplan finden Sie im Internet unter https://rp-darmstadt.hessen.de.
Das Beteiligungsportal vom Landes Hessen finden Sie unter beteiligungsportal.hessen.de

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