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Lärmkartierungskarte des Eisenbahn Bundesamtes. Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. @2018 Eisenbahn Bundesamt

4.975 Hessen beteiligten sich bisher am Aktionsplan

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplanes sind 38.678 Beteiligungen eingegangen. 4.975 davon stammen aus Hessen. Die Mehrzahl der Meldungen kommen aus ländlichen Regionen – außerhalb der Ballungsräume.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Das deutsche Schienennetz umfasst eine Gesamtlänge von ca. 37.750 km. Davon verlaufen 1-538 km an Hauptstrecken durch Hessen.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland veröffentlicht. Das Planwerk, das alle fünf Jahre aktualisiert wird dient in erster Linie der Regelung von problematischen Teilstücken. Ziel ist es, die Lärmbelastungen auf den Haupteisenbahnstrecken des Bundes dem Allgemeinwohl gemäß zu entlasten. Besonders im Fokus stehen Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Auch die Landeshauptstadt Wiesbaden wird Einwendungen zu belasteten Streckenabschnitten einreichen.

38.000 Bürger machen mit

Der Lärmaktionsplan wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Der jetzt vorgestellte Plan ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de einzusehen. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die von Ende Juni bis zum 25. August 2017 stattfand. Insgesamt sind in der ersten Phase mehr als 38.000 Beteiligungen eingegangen, davon rund 5.000 aus Hessen.

Rückmeldungen gewünscht

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, vom 24. Januar bis 7. März 2018, hat die Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum vorgelegten Teil A des Lärmaktionsplans zu geben. Dieser fasst den aktuellen Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen und stellt bereits vorhandene sowie geplante Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr dar.

Der finale Lärmaktionsplan wird laut Eisenbahn-Bundesamt Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht.

Lärmaktionsplan Teil A

Die bisher zusammengefassten Ergebnisse des Lärmaktionsplanes sind auf der auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes einzusehen. Sie können aber auch kostenlos per E-Mail oder postalisch als Druckexemplar angefordert werden. Kontakt: E-Mail: lap@eba.bund.de
Postanschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, D-53175 Bonn.

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