Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hatte die Europäische Union die Basis für eine umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen der Lärmminderungsplanung einen Nachtragsplan für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden aufgestellt, der am 16. Oktober in Kraft getreten ist. Der Plan beschreibt die Lärmbelastungen, die von Industrieanlagen und Eisenbahnstrecken in den Ballungsräumen ausgehen, sowie Lärmminderungsmaßnahmen.
„Es ist sehr erfreulich, dass sich im Bereich der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr die Anzahl der lärmbelasteten Personen in Wiesbaden deutlich verringert hat.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Nach den Erkenntnissen des Regierungspräsidiums, gibt es keine durch Industrielärm belasteten Personen in Wiesbaden. „Die Zahl der vom Lärm Betroffenen ist im Bereich größer 65 dB(A) tags um acht Prozent zurückgegangen und im Bereich größer 55 dB(A) nachts um fünf Prozent,“ erklärt Umweltdezernent Andreas Sowohl.
„Wir sehen jedoch im Bereich der Umgehungsbahn Mainz von Kostheim bis Amöneburg, insbesondere auf Höhe des Dornfelder Weges, Nachbesserungsbedarf, den wir auch angemeldet haben.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Erstmals wurden in diesem Lärmaktionsplan auch die Nebenstrecken behandelt, wie die Ländchesbahn von Erbenheim über Igstadt und Auringen Richtung Niedernhausen. Dort sind aber keine wesentlichen Lärmbeeinträchtigungen im Streckenverlauf erkennbar.
Regierungspräsidium
Detaillierte Informationen zum Nachtragsplan mit Lärmkarten der Eisenbahnstrecken bieten die Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
(Foto: Eisenbahn / Guyvon Cumby / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)
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