Die Ergebnisse der Umgebungslärmkaertierung sind Grundlage der Lärmaktionsplanung. Die Vorgaben dazu sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und in der 34. BImSchV verankert.
Die Lärmminderungsplanung für Hessen geht in die dritte Runde. Ausgehend von der Verpflichtung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Dabei ist jeder gefragt. Die breite Öffentlichkeit hat die Chance ihre Vorschlägen für Lärmaktionspläne an das für die Aufstellung zuständige das Regierungspräsidium Darmstadt zu richten.
Anregungen geben
Bis zum 31. Januar 2018 können Vorschläge und Anregungen zu Lärmminderungsmaßnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, eingereicht werden. Das kann schriftlich wie auch über die Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien, www.beteiligung-lap-hessen.de, erfolgen. Anregungen können ebenfalls an das Umweltamt der Stadt Wiesbaden gerichtet werden: Old School, auf Papier an , Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 61589 Wiesbaden, oder einfach per E-Mail an www.umweltamt@wiesbaden.de.
Lärmminderungsmaßnahmen
Insbesondere vom Lärm Betroffene haben damit die Möglichkeit, Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen. Es besteht zudem erstmals die Möglichkeit, auf bereits vorhandene ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
8 Millionen PKWs und 30.000 Züg
Fachliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmkartierungen: EU-Straßenlärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag; EU-Schienenlärmkartierung von nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr; Industrielärmkartierung.
Anforderungen an die Umgebungslärmkartierung
Stufe | 1. Sufe | ab 2. Stufe (danach alle 5 Jahre) |
Frist | 30.06.2007 | 30.06.2012 |
Lärmkartierung außerhalb von Ballungsräumen | ||
Hauptverkehrsstraße
Haupteisenbahnstrecke1 |
> 6 Mio. Kfz pro Jahr | > 3 Mio. Kfz pro Jahr |
> 60.000 Züge pro Jahr | > 30.000 Züge pro Jahr | |
Großflughafen | > 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr | |
Lärmkartierung innerhalb von Ballungsräumen | ||
Ballungsraum | > 250.000 Einwohner | > 100.000 Einwohner |
Straßenverkehrslärm | Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen2 | |
Eisenbahnlärm | Haupteisenbahnstrecken1 + sonstige Schienenwege2 | |
Fluglärm | Großflughäfen + sonstige zivile Flugplätze2 | |
Industrie- und Gewerbelärm | IVU-Anlagen u. Häfen2,3 |
1 Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.
2 „ … soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.“, § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV.
3 Richtlinie IED 2010/75/EU
Weitere Lärmkarten
Die Lärmkarten und weitere Informationen können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), www.hlnug.de, eingesehen werden. Der bestehende Lärmaktionsplan und weitere Informationen zum Thema Lärm sind zu finden unter www.rp-darmstadt.hessen.de.
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