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Lärmkarte für Schienenwege von Eisenbahnen im in und um Wiesbaden. Bild: Eisenbahn Bundesamt

Lärmaktionsplan für Eisenbahn-Nebenstrecken liegt offen

Zeit für Einwände: Das Regierungspräsidium Darmstadt legt mit den aktuellen Kartierungen und dem Lärmaktion-Nachtragsplan offen und bietet Betroffenen Raum sich einzubringen und Stellung zu nehmen.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Im Bereich der Haupteisenbahnstrecken hat sich die Lärmbelastung in Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden verringert.

Der neuen Entwurf zum Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt macht nicht nur Lärmbelastungen auf den bekannten Hauptstrecken, sondern dazu an Umleitungs- und Nebenstrecken der Bahn in Wiesbaden für jeden sichtbar. „Von Bahnlärm Betroffene können bis zum 14. Juli 2017 Stellungnahmen einreichen“, teilt Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol mit.

Lärmaktionsplan des RP Darmstadt

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat einen Lärmaktionsplan für Eisenbahn-Nebenstrecken und für Industrie-Anlagen in den südhessischen Ballungsräumen vorgelegt. In diesem Lärmaktionsplan werden errechnete Lärmbelastungen beschrieben und Stellungnahmen von Bürgern und anderen Betroffenen beantwortet. Weiterhin enthält der Lärmaktionsplan Informationen über den Stand des Lärmsanierungsprogramms des Bundes und den möglichen Bau von Schallschutzwänden.

Lärmwirkungsforschung

Aus der Lärmwirkungsforschung ist bekannt, dass ab einer Dauerbelastung von 55 Dezibel (A) nachts und 65 Dezibel (A) tags das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt. Die Einhaltung der genannten Werte wird als mittelfristiges Ziel des Landes Hessen verfolgt.

Im Bereich der Industrieanlagen sind die gesetzlichen Auflagen in Deutschland aufgrund der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm bereits streng, so dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen werden mussten.

Im Bereich der Haupteisenbahnstrecken hat sich die Lärmbelastung in Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden verringert. Durch die erweiterte Kartierung sind Lärmbelastungen im Bereich der Umleitungs- und Nebenstrecken jetzt sichtbar – und diesen Abschnitten wird in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. In Frage kommende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei zu prüfen.

„Entsprechende Forderungen wurden von Seiten der Landeshauptstadt Wiesbaden bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Stufe der Lärmkartierung geltend gemacht.“ – Andreas Kowol.

Der nun vorliegende Nachtragsplan zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr und Industrie-Anlagen für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden im Regierungsbezirk Darmstadt wird vom 29. Mai 2017 bis zum 29. Juni 2017 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Fristsetzung Stellungnahme

Zu dem Entwurf des Nachtrags-Lärmaktionsplans können Stellungnahmen über das Umweltamt Wiesbaden beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt per Brief oder E-Mail (barbara.reinhardt@rpda.hessen.de) bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 14. Juli 2017, eingereicht werden.

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