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Kontaktsperre, Presse Symblbild Alexas_Fotos auf Pixabay

Kontaktsperre bis zum 3. Mai verlängert

Stichtag 20. April. Der schrittweise Ausstieg aus den Corona-Auflagen beginnt. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur dürfen ab dem 4. Mai Sortiment-unabhängig Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen: Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind auch dabei.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Prüfungen könnten ab dem 20. April wieder stattfinden. Der Schulbetrieb startet am 4. Mai. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern dürften auch mit Kontaktsperre nächste Woche wieder öffnen. 

Von heute Morgen an, Mittwoch, 15. April, hat sich der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der anderen Bundesländer über das weitere Vorgehen bezüglich der Corona-Virus-Pandemie beraten. Nach Informationen der Deutschen Presse Agentur habe man sich darauf geeinigt, langsam, Schritt für Schritt, wieder ins normale Leben zurückzukehren. So sollen von Montag an, 20. April, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Die Kontaktsperre aber bleibt bis zum 3. Mai.

Schulbetrieb

In Sachen Schulbetrieb habe man sich auf den 4. Mai geeinigt. Beginnen möchte man mit den Klassen, die 2021 ihre Prüfungen ablegen werden und den Schulwechslern der obersten Grundschulklassen. Etwaige Abschluss- und Abi-Prüfungen der aktuellen Abschlussjahrgänge seien bereits vorher möglich, heißt es. Wie sich der Unterricht ab dem 4. Mai genau gestalte, daran arbeitet die Kultusministerkonferenz der Länder. Bis zum 29. April soll sie ein Konzept vorlegen,  wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Fußball, wenn als Geisterspiel

An den geltenden Kontaktvorschriften wurde erst einmal nicht gerüttelt. Demnach gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland bis zum 3. Mai weiter. Straßenfeste, Konzerte, Sportereignisse – kurz Großveranstaltungen sollen aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Davon betroffen ist auch der Ligabetrieb im Fußball. Das Hintertürchen Geisterspiele ist dabei allerdings offen. Letztendlich entscheiden die Länder, die die konkreten Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen treffen.

Bibliotheken, Zoos, Restaurants und Bars

Gezielte Konzepte sind auch für Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie Zoos und botanische Gärten zu erwarten. Nach Ansicht des Bundes sollen diese unter Auflagen wieder zugänglich sein. Auch Friseure könnten sich trotz der körperlichen Nähe unter bestimmten Auflagen darauf vorbereiten den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Restaurants, Bars und Kneipen dagegen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.  (Presse Symblbild Alexas_Fotos auf Pixabay ∆)

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.