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Strafzettel in Wiesbaden

Knöllchen-Hammer trifft auch Wiesbaden

Was in Frankfurt begonnen hat, zieht jetzt seine Runden. Städte wie Wiesbaden haben sofort reagiert und den die Verkehrspolizei unterstützenden Dienstleistern fristlos gekündigt. Von Mittwoch an gilt, der Strafzettel muss von den städtischen Behörden stammen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Was der Entlastung dienen sollte ist einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nach nicht zulässig: Dass Knöllchen durch privaten Dienstleister verteilt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am Montag eine Grundsatzentscheidung getroffen. Wie aus der am Montag veröffentlichen Pressemitteilung hervorgeht, verstoße das Überwachen des ruhenden Verkehrs und das Verteilen von Knöllchen durch private Dienstleister gegen geltendes Recht. Alle durch Dritte ermittelten Beweise unterliegen dem absoluten Verwertungsverbot – was für Frankfurt gilt, gelte ebenso für andere Städte, wo die städtische Verkehrsüberwachung auch von Dritten unterstützt wird.

„Wir haben nach Bekanntwerden und Prüfung der Entscheidung des OLG sofort die Arbeit der Leiharbeitnehmer gestoppt.“ – Winnrich Tischel, Leiter des Wiesbadener Straßenverkehrsamts

Anlass zu dieser Entscheidung hatte die Klage eines Mannes in Frankfurt gegeben. Die Stadt Frankfurt hatte wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen einen Mann ein Verwarngeld von 15 Euro verhängt. Der Mann hat daraufhin Einspruch eingelegt, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main dgelandet ist. Dieses hatte das Verwarngeld durch Urteil vom 19.07.2018 bestätigt. Die Feststellungen zu dem Parkverstoß beruhen auf der Angabe des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen H.. Dieser war der Stadt Frankfurt durch die Firma W. überlassen und von der Stadt als Stadtpolizist bestellt worden. Die Tätigkeit übte der Zeuge in Uniform aus. Der Verurteilte legte auch gegen diese Entscheidung Einspruch ein: mit Erfolg.

„Ich habe am Dienstag den Vertrag mit der Firma außerordentlich gekündigt, sodass abnehmen sofort keine Zweifel entstehen können. – Winnrich Tischel, Leiter des Wiesbadener Straßenverkehrsamts

Das Verfahren sei einzustellen, da die zugrundeliegenden Beweise einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterlägen, begründete das OLG seine Entscheidung. Der Einsatz „privater Dienstleister“ zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs sei gesetzeswidrig. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen. Dieses im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf die gesamte Verkehrsüberwachung, d.h. sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr.

Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. – Art. 33 Grundgesetz

Was demnach als Entlastung für die eigene Verkehrspolizei gedacht war, entpuppt sich In Frankfurt sowie anderen Städten, zu denen ebenso Wiesbaden zählt, als Bumerang und Fehleinschätzung. Geht das Gericht in Frankfurt von etwas 2018 von 700.000 geahndeten Parkverstößen mit einem Sanktionswert von über 10 Mio.  Euro aus, ist die Anzahl der Strafzettel in Wiesbaden aktuell nicht zu beziffern. Ganz gleich, für Strafzettel, die vor dem 21. Januar 2020 ausgestellt worden sind, sollte vor dem Bezahlen erst einmal geklärt werden, von wem dieser ausgestellt worden ist. Der ADAC rät dazu, diesen erst einmal nicht zu bezahlen. Für bereits bezahlte Strafzettel sind dagegen die Aussichten gering bis nichtig, dass die Betroffene Ihr Geld zurück erhalten.

Aufnahme von der Regel

Private Dienstleister dürfen nach wie vor private Parkplätze, etwa den Parkplatz beim Supermarkt, überwachen und Strafzettel verteilen. Diese sind nach wie vor gültig.

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Die offizielle Internetseite der Wiesbadener Verkehrspolizei finden Sie im Internet unter www.wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.