Alleinstehende HarzIV-Bezieher leben aktuell von einem Regelsatz in Höhe von 432 Euro. In einer Bedarfsgemeinschaft bezieht der Partner 389 Euro dazu. Miet- und Stromkosten übernimmt das Amt obendrauf.
Der sozialpolitische Sprecher der LINKE&PIRATEN Rathausfraktion Wiesbaden, Ingo von Seemen, kritisiert deutlich die Aussagen des Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Wiesbaden, Christoph Manjura, Sanktionen HartzIV betreffend im SGBII-Bereich als „folgerichtig“ und „notwendig“ einzustufen.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem Sanktionen, die HartzIV-Sätze um mehr als 60 Prozent mindern, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatprinzip unvereinbar sind, ist ein positives Signal für unseren Sozialstaat. Wobei jegliche Kürzung eines Existenzminimums für uns ein Unding darstellt. Dass nun ausgerechnet der SPD angehörige „Sozial“-dezernent in einer Anfrage unserer Fraktionen Sanktionen von 30 Prozent als „notwendig“ und „folgerichtig“ einstuft, ist nicht zu fassen!“, so von Seemen.
Unsoziale Praxis
Der aktuelle HartzIV-Satz ist schon Strafe genug, gerade für Familien! Besonders beunruhigend ist, dass in jedem dritten Fall mindesteins ein minderjähriges Kind in der betroffenen Bedarfsgemeinschaft lebt. Das war und ist für uns nicht hinnehmbar. Wir kritisieren weiterhin diese Sanktionen für die Bürger in Wiesbaden und fordern ein sofortiges Ende dieser unsozialen Praxis! (Symbolfoto: Hartz IV Bezieher Bild von lannyboy89 auf Pixabay)
Unnützes Wissen
Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt als Hartz IV eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie ALG II. (Quelle: Wikipedia)
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Strom ist nicht obendrauf, strom muss man vom regelsatz selber zahle !
Danke für die Info!