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Illegale Prostitution Gerd Altmann auf Pixabay

Illegale Prostitution in Mainz-Kastel

Vor allem in Frankfurt werden die Rufe nach Bordellöffnungen immer lauter. Darauf wollte man in einem Betrieb in Mainz-Kastel aber nicht warten. Betreiber, Prostituierte und Freier haben jetzt die Folgen zu tragen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Seit der Betrieb von Bordellen in Hessen Corona-bedingt verboten ist, blüht auch in Wiesbaden das illegale Geschäft mit der Prostitution. 

Am 15. Oktober war das Ordnungsamtes zusammen mit der Polizei im Red destrict in Mainz-Kastel unterwegs – und wurde fündig. Bei der Kontrolle eines Bordells wurden, trotz Verbot der Prostitution nach der Corona-Verordnung, insgesamt sieben Prostituierte, zwei Freier, die Betreiberin und ein Mitarbeiter angetroffen. Die nachfolgende Personenüberprüfungen ergab, dass vier Prostituierte ohne jegliche Bescheinigungen und zwei weitere Frauen ohne die erforderliche Gesundheitsbescheinigung ihre Dienstleistungen in dem Etablissement angeboten haben. Die Prostitutionsstätte wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung geschlossen und versiegelt. Die Beteiligten erwartet jetzt ein verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit.

Prostitution illegal?

Ja! Prostitution ist in jeder Form ist Corona-bedingt verboten. Auf der Internetseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist nachzulesen, dass das Verbot überall dort gilt, wo eine größere Anzahl von Menschen zusammentreffe. Ein vollständiges Verbot gilt deshalb für besonders infektionsträchtige Einrichtungen wie Prostitutionsstätten, Tanzlokalen, Diskotheken und Großveranstaltungen. Das schließt an dieser Stelle nach Auskunft von Ralf Wagner, Sprecher der Stadtpolizei in Wiesbaden, nicht nur Bordelle, sondern auch angebotene Dienstleistungen in Hotels oder privaten Wohnungen mit ein. Das gilt im übrigen für ganz Hessen sowie Mecklenburg-Vorpommern.

Von Land zu Land anders

Im Rest der Republik sieht das anders aus, etwa in Nordrhein Westfalen aus. Seit Mitte September ist etwa in Köln die Prostitution erlaubt, die 1:1 Prostitution. Das bedeutet, dass sich lediglich eine Prostituierte und ein Freier in einem Raum vergnügen dürfen. Praktiken mit mehreren Personen sind untersagt. Ferner gilt, dass von beiden Seiten die ganze Zeit der Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist  und der Kunde seine Kontaktdtaen wie beispielsweise bei einem Friseur hinterlassen muss.

Foto oben:  Gerd Altmann auf Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mainz Kastel lesen Sie hier.

Die Internetseite des Ministerium finden Sie unter wirtschaft.hessen.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.