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Hessen verlängert Stufenplan mit Lockerungen

Das Hessische Kabinett hat sich am Mittwoch nach ausführlichen Beratungen dafür entschieden, die in dem Stufenplan geregelte Corona-Verordnung bis Ende Juni zu verlängern. Kleine Änderungen gibt es dennoch. So ist Kirchengesang draußen wieder erlaubt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Der Tägliche Blick auf die Zahlen: In manchen Kreisen gelten die Maßnahmen nach Stufe 1, in den meisten Städten die Maßnahmen nach Stufe zwei: Hessen verlängert den Stufenplan.

Die Maßnahmen von dem vor zwei Wochen beschlossenen Stufenplan der Hessischen Landesregierung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie werden bis zum 27. Juni verlängert. Darüber hat das Kabinett am heutigen Mittwoch entschieden. Die Inzidenzzahlen in Hessen würden gut fallen und das Land sei auf einem guten und Weg. Vorsichtig dürften sich die Hessen optimistisch geben. Um die Erfolge der letzten Wochen jedoch nicht zu gefährden, würde das Land an demZwei-Stufen-Plan bis Ende Juni festhalten, so Ministerpräsident Volker Bouffier am Mittwochnachmittag im Hessischen Landtag..

Schritt für Schritt

Der hessische Zwei-Stufen-Plan ermöglicht es Landkreisen und kreisfreien Städten, die aufgrund niedriger Inzidenzen nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, coronabedingte Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Dazu zählen u.a. die weitere Öffnung der Schulen, Lockerungen in der Gastronomie und des Einzelhandels sowie die Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen. Die Einschränkungen werden jedoch nicht unisono bis zum 27. Juni verlängert, sondern in einzelnen Punkten angepasst. Neu beschlossen und an die Situation angepasst wurde, dass

(1) Im Rahmen von Gottesdiensten der Gemeindegesang im Freien wieder möglich ist. Der Gemeindegesang im Innenraum bleibt untersagt.

(2) Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung) wieder Gruppen mit bis zu 20 Personen (Stufe 1) bzw. bis 50 Personen (Stufe 2) möglich sind. Betreuungspersonen werden mitgezählt. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit.

(3) bei den geltenden Besuchsbeschränkungen hinsichtlich der täglich bzw. wöchentlich erlaubten Besuche in Krankenhäusern geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt werden

 „Für den verletzlichen Bereich der Krankenhäuser haben wir eine gute Lösung gefunden, die mehr Besuch ermöglicht und gleichzeitig die besondere Situation in Krankenhäuser berücksichtigt. Genesene und Geimpfte sind künftig von den Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern ausgenommen; diese Anpassung folgt den Erleichterungen für Genesene und Geimpfte, die es bereits in anderen Lebensbereichen gibt. Auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben wir uns auf eine Anpassung verständigt.“  – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

Weil Kinder und Jugendliche besonders von den Folgen der Pandemie betroffen seien, habe die Landesregierung bereits bisher Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in verkleinerten Gruppen ermöglicht.  Die positive Entwicklung des Pandemieverlaufs haben es nun möglich gemacht, Angebote der Jugendarbeit wieder weitgehend zu öffnen. Damit würden alle Jugendarbeitsträger erheblich mehr Gestaltungsspielräume erhalten und auf dieser Grundlage nun auch Ferienmaßnahmen in den Sommerferien planen können, führt Klose weiter aus.

Die geltenden Regeln nach Stufenplan lesen Sie hier.

Foto: ©2021 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.