Mit den steigenden Temperaturen sinken die Inzidenz-Zahlen. Das erfreut das Herz und lässt auf einen Sommer mit Veranstaltungen und milden Corona-Regeln blicken.
Am Freitag treten in Hessen die bereits im Februar in Folge der Beratungen der Regierungschefa von Bund und Ländern angekündigten und beschlossenen neuen Corona-Regeln in Kraft. Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem die Gastronomie und Veranstaltungen betreffend. Letztere dürfen wieder von mehr Menschen besucht werden, wobei entscheidend ist, ob sie drinnen oder unter freiem Himmel stattfinden:
- Bei mehr als zehn Besuchern gilt bei allen Veranstaltungen die 3G-Regel
- Bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden gilt die 2G-Plus-Regel
- An Veranstaltungen im Freien können bis zu 25000 Menschen teilnehmen
- Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent zulässig
- An Veranstaltungen in Innenräumen können maximal 6000 Menschen teilnehmen
- Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent zulässig
Darüber hinaus ist in den meisten Innenbereichen ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativen Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Einrichtungen:
- Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
- Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
- Spielbanken und Spielhallen
- Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- alle körpernahen Dienstleistungen
- Hotels und Gastronomiebetriebe
Für Bars und Clubs sind die Regelungen anders gestaltet – hier muss im Innenbereich immer 2G-Plus umgesetzt werden – außerdem ist der Betrieb wie folgt zu regeln:
- In Diskotheken, Bars und Clubs gilt im Außenbereich 2G, außerdem eine Kapazitätsbeschränkung auf 75 Prozent ab dem ersten Gast – im Innenbereich gilt neben 2G-Plus eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent der Gesamtkapazität.
Neu ab dem 7. März
Eine weitere Änderung tritt zudem am Montag, 7. März 2022, in Kraft: Dann entfällt für alle Schüler in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz: Die Pandemie ist nicht vorbei, auch wenn sie aufgrund der Ereignisse in der Ukraine derzeit natürlich etwas in den Hintergrund tritt. Die erfreuliche Entwicklung sowohl der Infektionszahlen als auch der Krankenhausbelastung erlaubt uns diese schrittweise Rücknahme der Beschränkungen, die uns vor dem Virus schützen. Dennoch besteht kein Anlass, leichtsinnig zu werden. Deshalb werden uns Vorsicht, Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen weiter begleiten, sagt Hessens Gesundheitsminister Kai Klose.
Fotooben: ©2021 Pixabay / Volker Watschounek
Weitere Nachrichten zum Coronavirus lesen Sie hier.
Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.
Sie möchten keinen Beitrag mehr verpassen und stets aktuell informiert sein? Dann bestellen Sie doch gleich unseren Newsletter oder folgen uns auf Twitter, Instagram und werden Sie Fan von Wiesbaden lebt!