Wer jetzt noch Briefwahl für die Europawahl am 26. Mai machen möchte, muss sich beeilen. Briefwahlanträge sind online nur noch bis Mittwochmittag möglich.
Immer mehr Bürger machen von Ihrem Recht der Briefwahl gebrauch. Ganz gleich ob sie ihre Stimme tatsächlich per Post versenden oder persönlich in der Friedrichstraße einwerfen – möchten auch Sie Ihren Stimmzettel in den eigenen Wänden ausfüllen, müssen Sie sich beeilen. Die Wahlbriefe, die nicht bis zum 26. Mai, 18:00 Uhr vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich der Wähler.
Umschlag zur Post bringen
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und die Wahlscheine so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten bzw. gelben Wahlbrief wieder auf den Postweg zurück senden. Alternativ können Sie den Umschlag auch unter der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.
Postlaufzeiten
Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 22. Mai, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 24. Mai, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen.
Jetzt wird es brenzlig
In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Keine Wahlunterlagen
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist das Wahlamt auch noch am Samstag, 25. Mai, von 10 bis 12 Uhr, ausschließlich in der Friedrichstraße 16 geöffnet.
Briefwahlunterlagen beantragen sie hier!
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