Briefwahl zur Kommunalwahl: Fristen enden bald. Wer sicher gehen will, wählt persönlich im Wahlbüro oder in der Ortsverwaltung.
Die Briefwahl zur Kommunalwahl steht hoch im Kurs. Viele beantragen ihre Unterlagen bequem online oder per Post. Doch jetzt drängt die Zeit. Wer seinen Antrag erst kurz vor dem Wahlsonntag abschickt, riskiert, dass die Unterlagen zu spät im Wahlamt ankommen. Und was nicht rechtzeitig eingeht, zählt nicht.
Das Wahlamt macht deshalb deutlich: Wer sicherstellen will, dass die eigene Stimme in die Auszählung fließt, sollte persönlich wählen. Das Wahlbüro in der Friedrichstraße 16 öffnet montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr – allerdings nicht mehr am Samstag, 14. März. Am Freitag, 13. März, schließt es bereits um 13 Uhr.
Persönlich wählen statt bangen
Auch die Ortsverwaltungen bieten die Möglichkeit, vorab zu wählen. Gerade für Bürger in den Außenbezirken lohnt sich der Gang dorthin. Am Freitag, 13. März, öffnen alle Ortsverwaltungen mindestens von 10 bis 13 Uhr.
Der Online-Antrag für die Briefwahl verschwindet nach Dienstag, 10. März, von der städtischen Website. Schriftliche Anträge nimmt das Wahlamt nur noch bis Freitag, 13. März, 13 Uhr an. Danach lehnt es neue Anträge ab. Wer plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann sich noch bis zum Wahltag um 15 Uhr im Wahlamt Unterlagen ausstellen lassen.
Wenn Unterlagen fehlen
Geht ein bereits ausgestellter Wahlschein verloren oder kommt nicht an, stellt das Wahlamt am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen neuen aus. Voraussetzung: Die betroffene Person versichert glaubhaft, dass sie den ursprünglichen Schein nicht erhalten hat.
Wer Briefwahlunterlagen für andere abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Mehr als vier Personen darf niemand vertreten. Das bestätigt die bevollmächtigte Person schriftlich.
Wahlsonntag bleibt Plan B
Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause liegen hat, sollte sie sofort zurückschicken oder direkt beim Wahlamt einwerfen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. März, 18 Uhr eingehen, fließen in die Auszählung ein.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, darf trotzdem wählen – sofern er im Wählerverzeichnis steht. Ein Ausweis genügt. Und wer sich beim Ausfüllen verschreibt, bekommt einfach einen neuen Stimmzettel. Demokratie verzeiht, wenn man rechtzeitig fragt.
Für Rückfragen bleibt das Wahlamt unter (0611) 314501 erreichbar – auch am Wahltag bis 18 Uhr.
Archivfoto – Stimmzettel ©2021 Volker Watschounek
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