Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingehen. Wer spät dran ist, sollte den Umschlag persönlich abgeben.
Die Uhr läuft. Wer bei der Kommunalwahl in Wiesbaden per Brief abstimmt, sollte jetzt noch einmal nachsehen: Liegt der Wahlbrief bereits im Briefkasten – oder noch auf dem Küchentisch?
Die Stadt erinnert daran, dass Wahlbriefe nur dann gezählt werden, wenn sie spätestens am Sonntag, 15. März, um 18 Uhr im Wahlamt eingehen. Maßgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang im Wahlamt in der Friedrichstraße 16.
Nicht der Poststempel zählt
Briefwahl wirkt bequem. Kreuz setzen, Umschlag schließen, einwerfen – fertig. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn anders als bei vielen anderen Fristen entscheidet hier nicht der Zeitpunkt des Versands, sondern der Moment, in dem der Wahlbrief im Wahlamt ankommt.
Wer seinen Umschlag also erst kurz vor dem Wochenende in den Briefkasten wirft, geht ein Risiko ein. Kommt der Wahlbrief zu spät an, bleibt er ungeöffnet. Die Stimmen dürfen dann rechtlich nicht mehr in die Auszählung einfließen.
Persönlich abgeben am Wahltag
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief auch direkt beim Wahlamt abgeben. Möglich ist das bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr. Dort steht auch ein Einwurf bereit, der bis zum Ende der Wahlfrist genutzt werden kann.
Viele Wähler entscheiden sich genau für diesen Weg: Sie bringen ihren Wahlbrief persönlich vorbei – manchmal auf dem Weg zum Einkauf, manchmal beim Sonntagsspaziergang durch die Innenstadt.
Jede Stimme zählt
Kommunalwahlen entscheiden über vieles, was den Alltag unmittelbar prägt: Verkehr, Schulen, Grünflächen oder Kulturangebote. Genau deshalb wirbt das Wahlamt dafür, Wahlbriefe rechtzeitig zurückzuschicken.
Denn ein verspäteter Umschlag bleibt zwar ein Umschlag – eine Stimme ist er dann aber nicht mehr.
Archivfoto – Stimmzettel ©2026 KI-generiert
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