„Professor Jentsch war eine herausragende Persönlichkeit, ein Spitzenjurist, dessen Rat und Meinung gerade bei komplexen juristischen Fragestellungen stets gefragt war und geschätzt wurde.“
Der Magistrat und der Ältestenausschuss der Stadt Wiesbaden haben beschlossen, der Grabstätte des Ehrenbürgers und Oberbürgermeisters a.D. Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Jentsch auf dem Südfriedhof bis zum Ablauf des Jahres 2070 die Eigenschaft eines Ehrengrabes zuzuerkennen.
„Ich begrüße diese Entscheidung. Hans-Joachim Jentsch gebührt diese Würdigung. Professor Jentsch hat sich herausragende Verdienste für die Landeshauptstadt Wiesbaden, aber auch weit darüber hinaus erworben.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Hans-Joachim Jentsch, der in Fürstenwalde/Spree bei Frankfurt/Oder im heutigen Landkreis Oder-Spree in Brandenburg geboren wurde, wurde 1976 für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages. 1982 wählte ihn die Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden zum Oberbürgermeister. Als Nachfolger von Georg-Berndt Oschatz hatte er dieses Amt bis 1985 inne. Später war er Mitglied des Hessischen Landtags. Im November 1990 wurde er in Thüringen zum Minister der Justiz sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten ernannt. Im Jahr 1996 wurde Professor Jentsch vom Bundesrat zum Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Dieses Amt übte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2005 aus.
„Hans-Joachim Jentsch hat sich über Jahrzehnte hinweg in seiner beruflichen Laufbahn mit großem persönlichen Engagement für Demokratie und Freiheit in Deutschland eingesetzt.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Zahlreiche Ehrungen wurden Jentsch zuteil: Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Oberbürgermeisters wurde er 1988 mit dem Verdienstkreuz am Bande sowie nach dem Ende seiner Amtszeit als Minister der Justiz im Freistaat Thüringen mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 2005 folgte das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband für den ausgeschiedenen Richter des Bundesverfassungsgerichts. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. September 2006 wurde der Jurist zum Ehrenbürger der Stadt Wiesbaden ernannt, 2010 erhielt er für seine Verdienste um die Deutsche Einheit die Wilhelm Leuschner-Medaille, die höchste Auszeichnung des Landes Hessen.
Ehrengrab
Ehrengräber werden an Personen verliehen, die sich zu Lebzeiten entweder hervorragende Verdienste um die Landeshauptstadt Wiesbaden selbst erworben haben oder ihnen werden damit hervorragende Leistungen auf kommunalpolitischem, künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet honoriert. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt durch die öffentliche Hand. Damit wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten.
Foto oben © 2017 Joachim Sobek
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Eine Biographie von Hans Joachim Jenstch finden Sie unter www.wikipedia.de.