Das Leben ist Zeugnis genug. Wiesbadens Bauaufsicht und das Straßenverkehrsamt ziehen an einem Strang und halten an den Außengastronomieflächen fest.
Was unter normalen Umständen in ein Hauen und Stechen auswertet und Interessen aufeinanderprallen war während der Pandemie verhältnismäßig einfach. Um die Pandemie-bedingten Ausfälle von gastronomischen Betrieben abzufedern, hatte die Stadt in den vergangenen zwei Jahren im viele Flächen zur Außenbewirtung frei gegeben. Die Menschen haben sich daran gewöhnt. So wundert es nicht, dass die Stadt an den belebenden Faktor festhält. Auch im kommenden Jahr werden Gastronomiebetriebe grundsätzlich die Chance erhalten, bestehende Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum dauerhaft zu bewirtschaften und neue Flächen für sogenannte Parklets zu beantragen.
„Die Zusammenarbeit mit den Gastronomen war gut und unkompliziert, was uns auch der Fachverband DEHOGA bestätigt hat. Wir wollen der Gastronomie nun eine langfristige Perspektive und damit auch Planungssicherheit für Investitionen geben und erfüllen damit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.“ – Andreas Kowol
Die neuen gastronomischen Flächen im Außenbereich seien eine regelrechte Win-Win-Situation, beschreibt Wiesbadens Verkehrsdezernent Andreas Kowol die Situation. Die Restaurants und Cafés seien dadurch besser durch die Pandemie gekommen. Viele Straßen seien richtig lebendig und schöner geworden. Und die Wiesbadener haben auf die neuen Flächen positiv reagiert, sie angenommen und rege genutzt.
„Ab April 2023 müssen bereits bestehende und neue gastronomische Nutzungen das angepasste Antragsverfahren durchlaufen. Bis zur dauerhaften Genehmigung kann die derzeitige Außengastronomie jedoch beibehalten werden.“ – Andreas Kowol
Aktuell bereitet die Verwaltung ämterübergreifend eine Richtlinie vor, in dem die technischen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen an die zukünftigen Parklets zusammengestellt werden. Dazu zählen Fragen der Verkehrssicherung und ästhetischen Gestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes, die ab April 2023 gelten. Die Richtlinie wird zusammen mit dem Antragsvordruck Anfang des neuen Jahres den Gastronomen zur Verfügung gestellt. Das Verkehrsdezernat signalisiert an dieser Stelle schon heute, dass die vorhandenen Genehmigungen bis zum Ende des 1. Quartals 2023 schon jetzt mit einem formlosen Antrag ohne weitere Kosten verlängert werden können.
Noch mehr Erleichterungen
Doch bereits zu Beginn des neuen Jahres greift eine wesentliche Erleichterung: So kann je nach Standort auf eine vollständige Umfassung mit Verkehrssicherungseinrichtungen, wie zum Beispiel Baken, verzichtet werden. Dazu können sich Gastronomiebetriebe mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, um im Einzelfall zu klären, wie das Parklet bis Ende März gesichert werden muss.
Foto oben ©2021 Kiezgarten
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