Der Verwaltungsstab hat am Freitag keine neuen Maßnahmen beschlossen, behält sich dies jedoch vor. Er mahnt, die Infektions- und Hygieneregeln zu beachten – besonders bei der Quarantäne.
Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen steigen. Das Gesundheitsamt in Wiesbaden ist überlastet und kommt der Verfolgung der Kontakte kaum noch hinterher. Zeit für lange Erklärungen ist rar. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt, dass heute zusammen mit dem Verwaltungsstab getagt hatte, weist daher noch mal ausdrücklich darauf hin, dass für alle positiv-Getesten eine 14-tägige Pflicht zu Quarantäne besteht.
„Die derzeit geltenden Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
WicWtig: Die Quarantäne gilt nicht erst mit der Übermittlung des positiven Befundes, sondern ab dem Tag der Testung. Diese Pflicht zur Absonderung betrifft zusätzlich automatisch auch alle Angehörigen des gleichen Hausstandes. Diese Regelung ist so in der 1. Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie des Landes Hessen geregelt … und gilt auch ohne schriftliche Quarantäneverfügung des Gesundheitsamtes.
„Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten sowie auf nicht zwingend notwendige Kontakte zu verzichten.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
Im Weiteren ist es die Pflicht eines jeden, seine Kontaktpersonen der letzten 14 Tage zu informieren. Der Verstoß gegen die Verordnung des Landes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
… auch für Kontaktpersonen
Sind Sie Kontaktperson der Kategorie I, hatten Sie ausreichend engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person, müssen sie ebenfalls in Quarantäne. Am besten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt und besprechen hier alle weiteren Schritte. Je nach Einschätzung der Situation kommt eventuell eine Person vom Gesundheitsamt für einen Covid-19-Test vorbei … oder Sie suchen einen Arzt oder eine Teststelle auf, etwa die am Kallebad.
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